Entwurf des Haushalts 2016

Geld

Kämmerer Jürgen Richter hat dem Gemeinderat am 22.10.2015 den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 vorgestellt. Dieser wird in den kommenden Wochen in den Ausschüssen beraten. Er soll am 17.12.2015 vom Gemeinderat beschlossen werden.

Der Kämmerer rechnet mit Erträgen von 16,2 Mio. Euro und Aufwendungen von fast 18 Mio. Euro. Dadurch ergibt sich ein Fehlbetrag von 1,8 Mio. Euro. Um diese Summe muss die allgemeine Rücklage reduziert werden. Auch der Bestand an Finanzmitteln wird verringert, und zwar um 3,1 Mio. Euro. Die Liquidität der Gemeinde wird über Kassenkredite aufrechterhalten. Die Verschuldung des Kernhaushaltes der Gemeinde wird sich in 2016 voraussichtlich um 2,9 Mio. Euro erhöhen.

Der Kämmerer schlägt vor, einer Forderung der Kommunalaufsichtsbehörde zu entsprechen und die Steuern anzuheben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll von 420 auf 441 %, der für die Grundsteuer A von 220 auf 262 % und der für die Gewerbesteuer von 411 auf 421 % erhöht werden. Durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B werden Mehreinnahmen von 65.000 Euro erwartet. Für den Steuerschuldner bedeutet dies eine Erhöhung von 5 %. Durch die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer sollen 73.000 Euro mehr eingenommen werden. Die Gewerbesteuerzahler werden mit einem Plus von 2,43 % belastet.

Die Gemeinde verbleibt in der Haushaltssicherung. Das Haushaltssicherungskonzept ist nach Auffassung des Kämmerers genehmigungspflichtig. Der Haushaltsausgleich soll im Jahr 2020 wieder erreicht werden. Spätestens im Jahr 2022 müssen die Erträge die Aufwendungen decken.

Der Entwurf des Haushaltsplanes kann unter www.augustdorf.de, Bürgerservice-Rat-Verwaltung, Haushalt der Gemeinde eingesehen werden. Er wird im Rathaus zur Einsichtnahme für Jedermann öffentlich ausgelegt.

Weitere Informationen zur Beratung des Haushaltsplanes entnehmen Sie bitte dem Bürgerinformationssystem (www.augustdorf.de, Bürgerservice-Rat-Verwaltung, Rat und Ausschüsse).

Textquelle: Gemeinde Augustdorf