Schulen, Klima, Rad – Grüne Anträge zum Haushalt 2016

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Lemgo. Mit der Windkraft- und Radverkehrsplanung bringt der Lemgoer Rat zum Jahreswechsel wichtige ökologische Zukunftsprojekte auf den Weg. Auch mit dem Energieeffizienz-Programm für den Stadtkern, mit der Neuauflage des Projektes Stadtradeln im kommenden Jahr und mit dem Start des Blühstreifen-Programms stehen Umwelt- und Klimaschutz auch im Jahr 2016 auf der Lemgoer Agenda.

Die Grüne Fraktion beantragt deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen, dass Lemgo wieder der Aktion Klimabündnis Deutschland beitritt. Dies ist gerade zum Zeitpunkt der Weltklimakonferenz ein mehr als notwendiges Zeichen.

Außerdem fordern wir eine neue Schulentwicklungsplanung im Zeichen der Inklusion, des Ganztags und der Bedarfe im Außenbereich der kommunalen Schulen. Schließlich möchten wir mit Detailverbesserungen die Mittelstraße und den Abteigarten für das Rad öffnen.

Hier die Grünen Anträge zum Haushalt 2016:

1) Beitritt zum Klimabündnis

Die Alte Hansestadt Lemgo tritt wieder dem Klimabündnis Deutschland bei.

Begründung

Gerade im Jahr der Klimakonferenz von Paris ist es selbstverständlich, dass sich auch die Kommunen für den Klimaschutz einsetzen. Weltweit sind 1.700 Kommunen Mitglied des Netzwerks Climate Alliance/Klimabündnis. Nicht zuletzt steht die Mitgliedschaft im Klimabündnis auch im Einklang mit dem strategischen Ziel Klimaschutz. Schließlich bietet die Mitgliedschaft bietetSynergieeffekte bei den städtischen Bemühungen um umweltfreundliche Maßnahmen und bessere Möglichkeiten zur Förderung durch EU-Programme.

Daher ist der 2012 erfolgte Austritt rückgängig zu machen. Der Beitrag von 306 Euro pro Jahr ist zu verkraften. Er wird bereits durch Einsparungen bei der Anmeldung zum Stadtradeln kompensiert.

2) Detailverbesserungen im Radverkehr

2.1. Die Radzeiten für die Fußgängerzone sind zu erweitern. Die Radzeiten werden von 18.00 – 10.00 Uhr (bisher 08.30 Uhr) erweitert.

Begründung:

Da die Geschäfte in der Lemgoer Innenstadt in der Regel nicht vor 10.00 Uhr öffnen, hält sich der Fußgängerverkehr in diesem Zeitraum in Grenzen, so dass die Radzeiten risikolos erweitert werden können.

2.2. Das Radfahren wird zukünftig im Abteigarten erlaubt.

Das Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) wird entfernt, wahlweise durch Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) ersetzt, um zukünftig den Radfahrenden die Benutzung des Abteigartens zu ermöglichen (ausgenommen bei Veranstaltungen).

Begründung: Die Wege im Abteigarten sind gut ausgebaut und werden nur geringfügig durch Fußgänger benutzt, so dass eine Nutzung durch Radfahrer gefahrlos möglich ist.

3) Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung wird anlassbedingt fortgeschrieben. Dabei sind folgende Punkte mit zu berücksichtigen: kommunale Inklusionsplanung, Bedarfsplanung OGS, Schulausstattung inklusive Lernmittel, bedarfsgerechte Gestaltung der Außenanlagen.

Begründung:

Aufgabe der kommunalen Schulentwicklung ist es, den benötigten Schulraum am richtigen Standort zu sichern und ausreichend sächliche Mittel bereitzustellen. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Lemgoer Schullandschaft erheblich verändert. Durch die Aufgabe von vier kommunalen Schulstandorten (Ostschule, Grundschule Hörstmar, Anne-Frank-Schule und die Hauptschule in Brake) wurde der kommunale Schulraum reduziert. Gleichzeitig sind durch den gemeinsamen Unterricht und die Einrichtung internationaler Klassen in erheblichem Umfang neue Anforderungen an die kommunalen Schulstandorte entstanden.

Unter anderem gibt es Überprüfungsbedarf der räumlichen Situation an der Kampschule, der Südschule, am Engelbert-Kämpfer-Gymnasium und am Marianne-Weber-Gymnasium sowie der Wallschule. Um der kommunalen Planung für die kommenden Jahre eine verlässliche Basis zu geben, beantragen wir eine anlassbezogene Fortschreibung des kommunalen Schulentwicklungsplanes.

Für eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen an die kommunalen Schulen sollen neben der allgemeinen Schulentwicklungsplanung (Raum- und Funktionalplanung) auch folgende Punkte berücksichtigt werden:

–          kommunale Inklusionsplanung

–          Bedarfsplanung OGS

–          bedarfsgerechte Gestaltung der Außenanlagen