Neue Informationspflichten für Online-Händler

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Neue Informationspflichten für Online-Händler

Ab dem 09.01.16 gelten für Online-Händler neue Informationspflichten. Diese ergeben sich aus einer EU- Verordnung, teilt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) mit.

„Hauptziel der Verordnung ist die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene“, informiert die Justiziarin der IHK, Svenja Jochens. Die OS- Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden sollen dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Offline-Verträge werden nicht erfasst.

Ab dem 09.01.2016 besteht für jeden Online-Händler die Plicht, auf die OS-Plattform zu verlinken. Die Plattform selbst geht jedoch erst am 15. Februar 2016 online. Trotzdem gilt die Pflicht, den Link zu publizieren, um das Abmahnrisiko zu vermeiden. Der Link muss für den Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Der Online-Händler muss in diesem Zusammenhang auch seine E-Mail- Adresse bekannt geben und die neue Information in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einarbeiten. Allerdings reicht es nicht, den Link ausschließlich in den AGB`S zu veröffentlichen, wenn diese erst auf der Bestellseite verlinkt sind.

Betroffen sind auch Händler, die ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben.

Über den folgenden Link ist die OS-Plattform abrufbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Weitere Informationen erteilt bei der IHK Lippe Svenja Jochens, Tel. 05231 7601-43, jochens@detmold.ihk.de

Textquelle: IHK Lippe