Suche nach interessierter Schiedsperson

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Augustdorf. Die Gemeinde Augustdorf sucht nach wie vor eine interessierte Bürgerinnen bzw. einen interessierten Bürger für das Ehrenamt der Schiedsperson. Folgende Bedingungen sind für das Amt Voraussetzung:

  1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein.
  2. Die Schiedsperson muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
  3. Schiedsperson kann nicht sein, wer unter Betreuung steht.
  4. Die Schiedsperson muss ihren Wohnsitz in Augustdorf haben.
  5. Die Schiedsperson soll nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein.

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in überwiegend nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Sie versucht rechtlichen Streit zwischen Menschen zu schlichten, so dass Auseinandersetzungen vor Gericht vermieden werden können. Schiedsleute tragen dadurch zum Frieden und einem guten Zusammenleben in Augustdorf bei. Die Gemeinde sucht aktuell eine stellvertretende Schiedsperson. Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sonja Rahlmeyer (sonja.rahlmeyer@augustdorf.de), Telefon: 05237-971021.

Textquelle: Gemeinde Augustdorf