Kühlschrankverkauf kann strafbar sein

Quelle: Pixabay

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Detmold. Ob alte Kühlschränke, Klimageräte, Kühltheken, Eismaschinen oder auch Feuerlöscher: Oft stellt sich die Frage: wohin mit den alten Geräten? Der Verkauf über Internetportale oder Kleinanzeigen verspricht schnelle Einnahmen und problemlose Entsorgung. Doch Vorsicht: Verkäufer könnten sich strafbar machen. Denn Altgeräte müssen korrekt entsorgt werden.

Kühlgeräte, die vor dem 1. Januar 1995 hergestellt wurden, enthalten häufig ozonschädigende Kältemittel, wie etwa R 12 oder R 22. Alte Feuerlöscher enthalten das ozonschädigende Halon. Verkauf oder unentgeltliche Weitergabe sowohl der alten Kühlgeräte als auch Halon-haltiger Feuerlöscher sind verboten. Bei Kühlgeräten ist die Weiterverwendung für den Eigengebrauch zwar zulässig. Doch nach Nutzungsende oder bei Defekt müssen auch diese Geräte ordnungsgemäß entsorgt werden.

Jeder, der alte Kühltheken und Co. beim Entrümpeln findet, kann sie bei den jeweiligen Sammelstellen der Gemeinde abgeben. Die Annahme ist kostenlos.

Im Rahmen der national koordinierten Überwachung des Internethandels mit Chemikalien werden einschlägige Internetportale gesichtet. Das Ziel ist, mögliche Verstöße festzustellen. Die Bezirksregierung Detmold wird informiert, wenn ein Angebot eines Anbieters oder Verkäufers aus Ostwestfalen-Lippe gefunden wird. Sie leitet Verstöße an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Der Grund: Verstöße gegen die Verkaufs- und Abgabeverbote stellen Straftaten dar. Eine nicht ordnungsgemäße Entsorgung ist ebenfalls strafbar. Die Bezirksregierung hat von Oktober 2015 bis heute bereits 19 Fälle in Ostwestfalen-Lippe verzeichnet.

Welches Kältemittel ist in meinem Gerät enthalten?

Die Kennzeichnung für das Kältemittel befindet sich in der Regel als Aufkleber am Kompressor des Gerätes oder ist dort eingeprägt oder befindet sich auf dem Typenschild. Es können auch anstelle der „R“- Bezeichnung Handelsnamen wie  „Freon“, „Frigen“ oder „Solvay“ mit der entsprechenden Zifferkombination vorhanden sein. Bei Kühlgeräten befindet sich das Typenschild in der Regel im Innern,  bei Feuerlöschern, Klimageräten oder Eismaschinen ist das Typenschild außen angebracht.

Textquelle: Bezirksregierung Detmold