IHK warnt vor neuer Abmahnfalle bei Facebook

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Unternehmen, die gewerbliche Facebook-Seiten betreiben, sollten aufpassen. Es droht eine teure Abmahnung wegen eines fehlenden Links zum Impressum. „Facebook-Nutzern wird neuerdings der Link zum Seitenimpressum nicht mehr angezeigt“, so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

„Das Ärgerliche ist hierbei, dass dies die eingeloggten Seitenadministrationen nicht bemerken können. Facebook hat diese Änderung nämlich nicht angekündigt“, so Jochens weiter. „Unternehmen sollten daher umgehend aktiv werden. Denn sie sind aus rechtlicher Sicht dafür verantwortlich, dass ihre Facebook-Seiten mit einem ordnungsgemäßen Impressum versehen sind“, rät Jochens.

Das Impressum muss alle erforderlichen Angaben im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG) enthalten. Das Impressum muss leicht erkennbar sein. Nutzer müssen es durch höchstens zwei Klicks aufrufen können. Unternehmen sowie Onlinehändler sollten den Link zum Impressum täglich neu in die Timeline posten. Dies ist der einzige rechtssichere Weg, um vor Abmahnungen verschont zu bleiben. Dass ist auch vor dem Hintergrund empfehlenswert, dass Abmahnanwälte häufig auf solche Gelegenheiten warten.

Wer eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Impressums bei Facebook erhalten hat, sollte sich beraten lassen. Diese könnte im Einzelfall unwirksam sein.

Wer weitere Infos wünscht, kann sich bei der IHK Lippe, Ansprechpartnerin Svenja Jochens, Tel. 05231 7601-43, Email: jochens@detmold.ihk.de melden.

Bild- und Textquelle: IHK Lippe