Pflichten nach dem Geldwäschegesetz

Prävention im Güterhandel

Das Geldwäschegesetz (GwG) über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ist im April 2016 geändert worden. Gerade im gewerblichen Bereich sind Hersteller, Groß- und Einzelhändler und damit grundsätzlich der gesamte Handel betroffen. Speziell aus den Bereichen gewerblicher Güterhandel, Immobilien- und Versicherungsvermittlung, Autohandel, Juweliere und Uhrmacher und Luxusguthändler müssen besondere Sorgfalt walten lassen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung lädt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK) am 27. Februar 2017 um 17:00 Uhr in ihre Räumlichkeiten ein, um einen Überblick darüber zu geben, welche Gewerbetreibenden überhaupt gefährdet sind, wie diese ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz richtig umsetzen können und welche neuen Erweiterungen das Gesetz mit sich bringt.

Anmeldungen nimmt die IHK Lippe, Brigitte Depping, unter Tel. 05231 7601-75 oder per Mail: depping@detmold.ihk.de gerne entgegen.

IHK Lippe