Hygiene-Ampel nicht zielführend

IHK Lippe: Bei der Hygiene-Ampel sehen Gastronomen rot 

Die Landesregierung hat das „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“ für mehr Transparenz im Zusammenhang mit Qualität im Gastronomie- und Lebensmittelbereich verabschiedet. Das „Hygienebarometer“ soll den Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich vor dem Betreten eines Restaurants, eines Lebensmittelgeschäfts oder auch im Vorfeld über das Internet über die Ergebnisse amtlicher Kontrollen und damit über den „Hygienezustand“ des Betriebes zu informieren. „Es ist jedoch nicht geeignet, dem Verbraucher Informationen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu vermitteln“, so Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

Das „Hygienebarometer“ informiert die Verbraucher nicht etwa über die Ergebnisse amtlicher Kontrollen, sondern lediglich über ergänzende Merkmale. „Diese stehen aber gar nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung“, so Klaas weiter.

Das Gesetz sieht eine Barometerbewertung vor mit den Farben grün, gelb und rot. Während die Farbe „rot“ dem Betrachter grundsätzlich eine konkrete Gefährdung signalisiert, ist das beim Hygienebarometer anders. Auch mit einer „roten“ Barometerbewertung darf ein Restaurant geöffnet bleiben. Denn die Bewertung lässt gerade nicht auf fehlende Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln schließen, sondern eben auch auf objektive bauliche Beschaffenheiten der Gastronomie. Auf diese hat der Unternehmer in der Regel aber keinen Einfluss und sie führen auch keineswegs zu einer Beeinträchtigung des Gastes. Klaus Fischer, Dozent der IHK Lippe für die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften erklärt: „Lebensmittelbetriebe, die gründlich reinigen und die übrigen lebensmittelrechtlichen Vorgaben beachten, aber keine Protokolle führen, stehen nach der heutigen Bewertungssituation schlechter da als Lebensmittelunternehmen, die nachlässig reinigen und auch sonst nachlässig mit Rechtsvorgaben umgehen, aber alle geforderten Protokolle führen. Das jetzige Kontrollbarometer täuscht den Verbraucher über die wahre Situation in den Lebensmittelbetrieben“.

„Hieran sieht man, dass das Ergebnis über die Farben für den Verbraucher gar nicht so einfach zu erfassen und kaum nachvollziehbar ist“, führt Klaas weiter aus. „Dies führt im Gegenteil dazu, dass ein Restaurant, eine Gaststätte oder auch ein Lebensmittelbetrieb dauerhaft stigmatisiert wird, obwohl keine unmittelbaren hygienerelevanten oder gar gesundheitsgefährdenden Missstände vorlagen. Dennoch wird der Betrieb aufgrund der Bewertung Kunden verlieren und im Einzelfall sogar schließen müssen. Und das kann nicht sein“, so die IHK-Geschäftsführerin weiter.

Selbst wenn der Betrieb nachbessert und eine rote „Barometerbewertung“ dann nicht mehr gerechtfertigt wäre, vergeht erfahrungsgemäß viel zu viel Zeit für eine Nachkontrolle durch die Behörden. Selbst eine gelbe Barometerbewertung kann zu Umsatzrückgängen führen, da sie an das Vorsichtsdenken der Verbraucher appelliert.

Darüber hinaus weist das Gesetz mit Blick auf die Umsetzung erhebliche rechtliche Mängel auf. Bedenken bestehen etwa im Zusammenhang mit der behördlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Zwar sieht das Gesetz eine vorherige Anhörung des Unternehmers vor, diese soll jedoch nur mündlich erfolgen. Hierdurch wird die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, in unzulässiger Weise beschnitten. Zudem stellt das Gesetz nicht sicher, dass Fehlinformationen vor ihrer Veröffentlichung im Internet berichtigt werden können.

Aus Sicht der IHK ist es die Aufgabe der Kontrollbehörden, Betriebe zu schließen, deren Zustand eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Das ist sinnvoll und sollte auch so bleiben. Wenn ein Betrieb nach behördlicher Auffassung aber geöffnet bleiben darf, sollte es nach Auffassung der IHK dem Verbraucher überlassen sein, sich ein Bild über die Qualität des jeweiligen Anbieters zu machen. Staatliches Handeln ist hier nicht notwendig, zumal im Internet eine Vielzahl an Bewertungsplattformen verfügbar sind.

Das „Hygienebarometer“ wird jetzt in einer freiwilligen Übergangsphase 36 Monate getestet. Danach sollte das Gesetz wieder abgeschafft werden. „Dann kann es für einige Gastronomen aber schon zu spät sein“, glaubt Klaas.

Bild- und Textquelle: IHK Lippe