Abfalltransporte im Fokus: Großeinsatz auf Autobahnen

 

Quelle: Pixabay

Bezirksregierung Detmold leitet Schwerpunktkontrolle

Detmold. 54 Mitarbeiter von zehn Behörden haben am Mittwoch, 3. Mai, Abfalltransporte auf den Autobahnen A2 bei Bielefeld und A33 bei Hövelhof kontrolliert. Die überregional besetzte Gruppe fahndete unter der Federführung der Bezirksregierung Detmold nach illegalen Abfalltransporten. 154 Fahrzeuge wurden kontrolliert, 114 davon waren Abfalltransporte. Das Ergebnis: Etwa jeder dritte Abfalltransport war zu beanstanden.

Papiere, Ladung und Transportsicherheit standen im Fokus der Beamten. In drei Fällen hatten sie Grund zur Annahme, dass Abfall illegal ins Ausland gebracht werden sollte. Dies wären Straftaten, daher übernimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen.

Weit häufiger waren Verstöße gegen abfallrechtliche Vorgaben. Zum Beispiel waren Ladungspapiere unvollständig, Genehmigungen fehlten, Beförderungserlaubnisse für den Transport gefährlicher Abfälle lagen nicht vor, oder Begleitscheine waren nicht vorhanden. Außerdem stellten die Kontrolleure Mängel bei der Ladungssicherung, der Verkehrssicherheit der Lastwagen sowie bei Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer fest.

Insgesamt gab es bei 27 Prozent aller Transporte Beanstandungen (42 Fälle). Die Quote liegt damit etwa so hoch wie bei vorigen Kontrollen.

Zu der überregional besetzten Behördengruppe gehörten Kontrolleure der niederländischen Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT), des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), der Polizei, des Hauptzollamtes Bielefeld sowie Vertreter des Umweltministeriums und der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Münster, Köln und Detmold.  Zoll, Polizei und BAG leiteten die Lastwagen auf die Rast- und Parkplätze Lipperland und Hövelsenne. Dort wurden die Abfalltransportspezialisten der Behörden tätig.

Überwachung sichert Schutz der Bevölkerung

Aktionen mit solch umfangreicher Beteiligung finden regelmäßig statt. „Kontrollen auf den Autobahnen sind uns sehr wichtig, damit Bevölkerung und Umwelt vor möglichen Gefahren durch illegale Abfalltransporte und unsachgemäßen Umgang mit Abfällen geschützt werden“, sagt Lutz Kunz, Leiter der Abteilung für Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Detmold. Darüber hinaus überwachen die Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold den Abfallstrom zusammen mit der Polizei. Dies geschieht sowohl auf Durchgangsstraßen als auch in den abfallproduzierenden und abfallannehmenden Betrieben.

Die Bezirksregierung Detmold verzeichnet aktuell einen gleichbleibenden Trend bei Verstößen gegen abfallrechtliche Transportbestimmungen. Daher werde die Behörde ihre Kontrollen der Abfalltransporte fortsetzen, sagt Abteilungsleiter Kunz. „Wir werden über reine Autobahnkontrollen hinaus weiterhin Präsenz in der Fläche des Regierungsbezirks Detmold und zusammen mit der Wasserschutzpolizei auch auf dem Mittellandkanal zeigen.“ Darüber hinaus nehmen die Abfallexperten der Bezirksregierung regelmäßig an Transport- und Betriebskontrollen im Rahmen der Umweltinspektionen von Industriebetrieben teil.

Zum Hintergrund: Abfallstromkontrolle

In NRW sind die Bezirksregierungen für die Durchführung von Abfalltransportkontrollen zuständig. Die Abfallstromkontrolle erfolgt durch Mitarbeiter mit technisch-natur- und ingenieurwissenschaftlichem Hintergrund. Die Aufgabe dieser Spezialisten besteht darin, die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sicherzustellen. Dafür werden Betriebs- und Abfalltransportkontrollen durchgeführt.

Der Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung in einer dafür geeigneten und genehmigten Anlage muss vor, während und nach dem Transport jederzeit für die Abfallbehörde nachvollziehbar sein. Daneben sind von den Abfallbeförderern noch weitergehende Anforderungen, wie die Transportsicherheit beim Befördern gefährlicher Güter auf der Straße, einzuhalten.

Der Transport von gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis. Die Beförderung nicht gefährlicher Abfälle ist gegenüber den zuständigen Behörden anzeigepflichtig.

Die Abfallstromkontrolle ist somit neben der Überwachung der Entsorgungsvorgänge auch für die Prüfung der Fach- und Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit der Entsorgungsbeteiligten zuständig. Die rechtlichen Vorgaben für die Abfallstromkontrollen ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Europäischen Abfallverbringungsverordnung.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bezreg-detmold.nrw.de, Menüpunkt Umwelt und Naturschutz/ Abfallwirtschaft.

 

Ergebnisse der Kontrolle am 3. Mai 2017:

Kontrollierte Fahrzeuge: 154 insgesamt, davon 114 Abfalltransporte

Grenzüberschreitende Transporte:   45

Innerdeutsche Transporte:                69

Beanstandungen:

gesamt:                                              42 insgesamt, davon 32 abfallrechtl.

innerdeutsch:                                     17 abfallrechtl. Beanstandungen

grenzüberschreitend:                                    15 abfallrechtl. Beanstandungen

Beanstandungsquote:                        27 Prozent, davon 20 Prozent abfallrechtl.

Verdacht auf eine Straftat nach § 326 StGB (illegale grenzüberschreitende Abfall-verbringung) mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft: 3

Textquelle:  Bezirksregierung Detmold