NGG fordert mehr Kontrollen im Kreis Lippe

Der Zoll prüft Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Doch im Gastgewerbe waren die Beamten 2016 viel zu selten unterwegs, kri

Bielefelder Zoll: Nur 5,4 Prozent aller Hotels und Gaststätten kontrolliert

Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den Mindestlohn werden im Kreis Lippe zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt Bielefeld im vergangenen Jahr 226 Gastro-Betriebe. Das sind lediglich 5,4 Prozent aller Hotels und Gaststätten, für die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Bielefelder Zoll zuständig ist. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 276 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Lippe zählt die Branche 520 Betriebe.

Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Bielefeld im letzten Jahr 1.243 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro und leiteten 190 Ermittlungsverfahren ein – 83 davon im Gastgewerbe. Diese Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) an das für den Zoll zuständige Bundesfinanzministerium hervor, die der NGG vorliegt.

Geschäftsführer Armin Wiese nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 83 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 226 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“ Seit September letzten Jahres gilt im NRW-Gastgewerbe dabei ein eigener allgemeinverbindlicher Mindestlohn von neun Euro pro Stunde.

Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Lippe nun dringend ausweiten, fordert Wiese, und besonders die Dokumentation der Arbeitszeiten im Blick haben. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“

Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Armin Wiese befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“

Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Wiese: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“

Bild- und Textquelle: NGG-Region Detmold-Paderborn