Landesverband Lippe investiert 400.000 € in Gebäude der Lippischen Landesbibliothek

Ist derzeit von Bau- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund des echten Hausschwamms betroffen: Die Lippische Landesbibliothek / Theologische Bibliothek und Mediothek Detmold. (Foto: Landesverband Lippe)

Mittel für Hausschwamm-Sanierung außerplanmäßig bereit gestellt

Lemgo. Die Verbandsversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 400.000 € für die Lippische Landesbibliothek / Theologische Bibliothek und Mediothek Detmold bewilligt. Hintergrund für die Entscheidung ist der Anfang Mai 2017 im Erdgeschoss des Gebäudes entdeckte, echte Hausschwamm und die damit verbundenen, dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

„Im Mai 2017 wurde im Rahmen von Umbauarbeiten im Freihandbereich des Erdgeschosses in der Lippischen Landesbibliothek der ‚Echte Hausschwamm‘ entdeckt. Wir haben einen Baubiologen hinzugezogen, der den Befund bestätigte“, erläuterte Verbandsvorsteherin Anke Peithmann. „Unsere Kollegen in der Immobilienabteilung, Fachbereich Planen + Bauen, haben unverzüglich die Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, um den dauer- haften Erhalt des Gebäudes sicherzustellen. Dank ihrer hohen, fachlichen Expertise können unsere Kollegen die Arbeit der Spezialfirmen optimal begleiten, betreuen und vorantreiben.“

Das genaue Schadenausmaß steht seit Anfang August 2017 fest, ergänzte Arne Brand, Allgemeiner Vertreter der Verbandsvorsteherin und Leiter der Immobilienabteilung. „Der befallene Bereich – das sind der Freihandbereich, ein Büro, das Haupttreppenhaus, ein Windfang sowie die WC-Anlage im Kellergeschoss – umfasst ca. 120 qm Bodenfläche und 480 qm Wandfläche.“ Bei der Sanierung müssen diese Bereiche bis auf den Rohbau zurückgebaut, saniert und dann neu errichtet werden. Die Arbeiten zur Beseitigung der Schäden laufen derzeit noch. „Die Kosten der Sanierung sind mit rund 400.000 € anzusetzen“, so Brand.

Die Deckung des Betrages ist dem Landesverband Lippe möglich, weil veranschlagte Sanierungs- und Umbau- kosten für ein anderes Gebäude nicht anfallen.

Bild- und Textquelle: Landesverband Lippe