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Das Foto zeigt eine prächtige Zeder auf dem Grundstück des Pressesprechers der BfL. Obwohl diese Baumart nicht unter Schutz gestellt ist (§ 3, Absatz 4 b), kommt er nicht auf den Gedanken, diesen ausgewachsenen Baum zu entfernen. Dies, obwohl allein im Herbst täglich bis zu einem Zentner Zapfen abfallen, die aus Verkehrssicherheitsgründen aus dem Verkehrsraum entfernt werden müssen.

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