Radfahrer – Radweg oder Straße?

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Radfahrer sind mit dem Neuerlass der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht mehr dazu verpflichtet, die straßenbegleitenden Radwege zu benutzen. Sie dürfen, wenn sie möchten, auch auf die Fahrbahn. Zu dieser gesetzlichen Veränderung ist es gekommen, weil langjährige Unfallauswertungen gezeigt haben, dass das Fahren auf Radwegen keinesfalls immer am sichersten ist. Radfahrer sind auf Radwegen oft schlecht zu sehen und werden von den Autofahrern weniger wahrgenommen.

Eine Radwegebenutzungspflicht gilt nur, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist z.B. bei Straßen mit sehr hoher Verkehrsbelastung oder einem hohen Lastwagenaufkommen der Fall. Die benutzungspflichtigen Radwege sind mit den entsprechend blauen Zeichen 237, 240 und 241 gekennzeichnet. Hier haben die Radfahrer keine Wahl, sondern müssen auf dem vorhandenen Radweg fahren.

Nach einer im April 2014 erfolgten Radverkehrsschau wurden ausgewählte Stellen in der Stadt Lemgo bewertet und Änderungen in der Beschilderung vorgenommen.

Für den Autofahrer bedeutet die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, dass Radfahrer häufiger als bisher und rechtmäßig im Straßenraum vorzufinden sind.

Ausfühliche Informationen zur Radwegebenutzungspflicht hat die Stadt Lemgo in einem Informationsflyer zusammengefasst der an verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung ausliegt oder über das Internet abrufbar ist.