B 239 Bad Salzuflen

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B 239 Bad Salzuflen: Erörterungstermin steht

Detmold. Die Bezirksregierung Detmold führt am Freitag, 12. Februar, den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 239 auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen zwischen der Anschlussstelle zur Autobahn A 2 und der Gemeindestraße Dorfstraße/Lohheide durch. Beginn ist um 10 Uhr im Best Western Plus Hotel Ostertor, Ostertorstraße 52 bis 54 in Bad Salzuflen.

Der mündliche Erörterungstermin gibt den Betroffenen und den Einwendern wie auch den Behörden die Möglichkeit, ihre rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, zu erörtern. Diese mündliche Verhandlung besteht aus der Generalerörterung am Freitag, 12. Februar, sowie anschließenden Einzelgesprächen für die Grundstücksbetroffen. Hierfür erfolgen separate Terminvereinbarungen.

Teilnehmen kann jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden. Sollte stattdessen ein Bevollmächtigter teilnehmen, benötigt er eine schriftliche Vollmacht. „Die Verhandlung findet auch statt, wenn ein Beteiligter ausbleibt“, erläutert Verfahrensleiter Dr. Nicolas Rinösl von der Bezirksregierung.

Grundsätzlich ist der Erörterungstermin nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann jedoch weiteren Interessenten die Anwesenheit gestatten. „Hierüber wird zu Beginn entschieden“, sagt Dr. Rinösl. Wünschenswert sei, allen Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen, sofern kein Beteiligter widerspricht. „Das wäre im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens und hat sich in der Vergangenheit bewährt“, so Dr. Rinösl.

Gegenstand der Erörterungen sind die Einwendungen und Stellungnahmen zum Projekt: dem Ausbau der B 239 auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen von der A 2 bis zur Gemeindestraße Dorfstraße/Lohheide.

Im Einzelnen:

  • Herstellung der „Anschlussstelle Meerbrede“ mit der Anbindung der L 804 (Buschortstraße) sowie der Gemeindestraße Meerbrede mittels Zubringerrampen
  • Herstellung der „Anschlussstelle Werl“ mit der Anbindung der L 772 (Werler Straße) sowie der K 30 (Biemser Straße) mittels Zubringerrampen und zwei Kreisverkehrsplätzen
  • Überführung der L 772 (Werler Straße)/K 30 (Biemser Straße) im Zuge der „Anschlussstelle Werl“
  • Verlegung der Gemeindestraßen „Grüner Sand“ und „Dorfstraße“ im Bereich der „Anschlussstelle Werl“ und Neuanbindung an die Kreisverkehrsplätze
  • der Überführung der Gemeindestraßen „Dorfstraße/Lohheide“
  • Anschluss der Ausbaumaßnahme mit einem Übergangsbereich von Bau-km 4+940 bis Bau-km 5+100 an die vorhandene B 239 auf Höhe der Gemeindestraße „Dorfstraße/Lohheide“
  • Unterführung des Siekbaches und des verlegten Knipkenbaches
  • Herstellung von zwei Regenrückhaltebecken bei Bau-km 3+750 und 4+100
  • Anlage von ca. 3,3 ha Kompensationsmaßnahmen einschließlich Folgemaßnahmen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungen am bestehenden Straßen-, Wege und Gewässernetz und Anlagen Dritter

Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe.

Neben den verkehrstechnischen Fragen, werden auch Einwendungen und Stellungnahmen zur Notwendigkeit der Maßnahme, Lärmschutz, landwirtschaftlichen Belangen und Naturschutz angesprochen werden.

Die Planunterlagen lagen vom 16. Mai bis 15. Juni 2011 aus. Es waren 86 private Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden.

Textquelle: Bezirksregierung Detmold