Detmolder Mietspiegel 2016 erschienen

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Detmold. Ist die geforderte Kaltmiete für meine Wohnung angemessen? Wieviel Miete wird in Detmold aktuell für vergleichbaren Wohnraum gezahlt? Zu diesen Fragen informiert seit mehr als zwanzig Jahren der Detmolder Mietspiegel. Die Neuausgabe gilt seit dem 1. Januar 2016 und liegt an verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung aus, so zum Beispiel im Ferdinand-Brune-Haus, Rosental 21, in der Tourist-Information im Rathaus am Markt sowie in der Bürgerberatung in der Grabenstraße.

Im Zuge der jeweiligen Aktualisierungen hat sich der Informationsgehalt des Detmolder Mietspiegels seit den Anfängen deutlich erhöht. Ein sogenannter „qualifizierter Mietspiegel“ ist in seiner Aussage erheblich differenzierter als der sogenannte „einfache Mietspiegel“, verursacht aber auch mehr Aufwand bei der Aufstellung. Rechtliche Basis dafür ist § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab für Mieterhöhungen bei Altbauwohnungen und freifinanzierten Neubauwohnungen gilt. Damit ist der Mietspiegel hinsichtlich der Miethöhe die wichtige Orientierungshilfe für Mieter ebenso wie für Vermieter. Er erleichtert es den Vertragsparteien, im Rahmen der ortsüblichen Entgelte eigenverantwortlich die Miete zu vereinbaren. Streitigkeiten hinsichtlich der angemessenen Miethöhe werden so in aller Regel vermieden.

Der „Detmolder Mietspiegel 2016“ basiert auf einer umfangreichen Datenermittlung. Im Sommer letzten Jahres konnten sich die Detmolder Haushalte in Mehrfamilienhäusern durch Beantwortung des verschickten Fragebogens an der Erstellung des aktuellen Mietmaßstabs beteiligen. Dabei wurden neben Angaben zur Wohnungsgröße, Wohnlage, Verkehrsanbindung und anderem auch die Miethöhen erfragt. Das Detmolder „Studienzentrum für europäische Wohnungs-, Immobilien- und Stadtwirtschaft (SEurWIS-Institut)“ hat anschließend die Daten unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ausgewertet. Die Ergebnisse wurden von den Interessenvertretungen der Mieter- und Vermieterseite, hier der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V., der Mieterschutzverein Detmold e.V. sowie der Haus- und Grundeigentümerverein Detmold e.V., anerkannt und der neue Mietspiegel ausdrücklich begrüßt.

Neben der Abholung des Faltblatts in den genannten Verwaltungsgebäuden ist der Abruf des Mietspiegels auf der Homepage der Stadt Detmold möglich. Dort kann auch eine individuelle Mietpreisberechnung vorgenommen und das Ergebnis ausgedruckt werden. Die gewünschten Auskünfte sind über den Suchbegriff „Mietspiegel“ und das Geodatenportal zu finden unter www.detmold.de

Bild- und Textquelle: Stadt Detmold