Vorsicht Spannung!

Quelle: Pixabay

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Unfälle mit Strom am Arbeitsplatz vermeiden

Die Arbeit an Maschinen und Anlagen birgt die Gefahr, mit elektrischem Strom in Berührung zu kommen, sei es durch unsachgemäße Bedienung oder Defekten. Aus diesem Grund schreiben die Berufsgenossenschaften entsprechende Vorkehrungen zur Gefahrenvermeidung sowie qualifizierte Kenntnisse der Fachkräfte vor.

Mit dem Seminar zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ haben sich Mitarbeiter/-innen verschiedener lippischer Unternehmen zur vorgeschriebenen Unfallverhütung weitergebildet.

Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) führt verschiedene technische Seminare in Kooperation mit der Phoenix Contact GmbH & Co. KG durch. „Leider werden die Gefahren durch elektrischen Strom in den Unternehmen häufig unterschätzt. Oftmals sind Vorgaben der Berufsgenossenschaften nicht ausreichend bekannt“, so Regina Müller Weiterbildungsberaterin der IHK Lippe. „Mit Phoenix Contact haben wir in unserer Region einen kompetenten Partner für Schulungen und Trainings in der Elektrotechnik und für andere technische Themen.“

Zusammen mit Heinz-Jürgen Otten, Weiterbildungsreferent bei Phoenix Contact, und dem Dozenten Werner Reiss überreichte Regina Müller den Teilnehmern/-innen die Zertifikate. Sie können nun nach einer entsprechenden praktischen Einweisung am Arbeitsplatz von ihren Arbeitgebern als „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ bestellt werden, arbeiten aber unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV 3) sehen Qualifizierungen für die verschiedenen Verantwortungsebenen im Einsatz und Umgang mit stromführenden Anlagen und Betriebsmitteln vor. Für die umfassendere Verantwortung der Maschinen und Betriebsmittel ist eine entsprechend qualifizierte Elektrofachkraft einzusetzen. Die Gesamtverantwortung als Betreiber von elektrotechnisch betriebenen Anlagen und Betriebsmittel hat immer der Unternehmer. Das betrifft nicht nur die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie den Einsatz und die Bestellung qualifizierten Personals, sondern im schlimmsten Fall auch die zivilrechtliche Haftung bei Personen- und/oder Sachschäden.

Textquelle: IHK Lippe