
Bei einem Landtagsbesuch hatte der Kreissportbund Lippe Dennis Maelzer (SPD) auf die Dringlichkeit des Themas Sportlärm hingewiesen. Jetzt könnten Veränderungen folgen. Im Vordergrund Wilfried Starke und Linda Stahl vom KSB und Landtagsmitglied Dennis Maelzer (v.l.)
Maelzer: Mehr Spielräume für den Sport
Kreis Lippe. Die Lärmschutzverordnung soll stärker an die Bedürfnisse des Sports angepasst werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Dies wertet der Landtagsabgeordnete Dennis Maelzer (SPD) als Erfolg einer Initiative des nordrhein-westfälischen Landtages. SPD und Grüne hatten in 2015 eine entsprechende Initiative gestartet.
Damals hatte der Kreissportbund Maelzer im Landtag besucht und eindringlich auf die Problemlagen von Vereinen durch zu strenge Lärmvorschriften hingewiesen. „Der Bund hat alle wesentlichen Punkte unseres Antrages aufgegriffen und eine sportfreundliche Weiterentwicklung des Lärmschutzes auf den Weg gebracht“, ist sich Maelzer sicher.
Damit könnten seit vielen Jahren bestehende Konflikte zwischen Sportvereinen und Anwohnerinnen und Anwohnern von Sportanlagen in Wohngebieten entschärft werden. Verändert werden die Immissionsrichtwerte abends sowie an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 15 Uhr. Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern werden sie an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um fünf Dezibel erhöht. Mit diesen Änderungen könnte der Zeitraum, während dessen Sportanlagen ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, um etwa das Dreifache verlängert werden, berichtet Maelzer von einer Einschätzung der SPD-Sportpolitiker in Düsseldorf. Zusätzlich könnten die zulässigen Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung künftig fast halbiert werden.
Auch für vom Altanlagenbonus betroffene Vereine enthalte der Beschluss des Kabinetts gute Nachrichten. Der Altanlagenbonus werde rechtlich weiter konkretisiert. Der Sportbetrieb auf Anlagen, die vor 1991 gebaut worden sind, soll auch dann fortgeführt werden können, wenn die Lärmschutzgrenzwerte um weniger als fünf Dezibel überschritten werden.
„Nach dem Kabinettsbeschluss setzen wir nun auf eine im Sinne der Sportvereine zügige parlamentarische Beratung und Beschlussfassung im Bundestag sowie im Bundesrat“, so Maelzer. Der weitere Zeitplan sehe eine Umsetzung der Änderungen ab dem Frühjahr 2017 vor.
Bild- und Textquelle: Dr. Dennis Maelzer MdL