
Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden verbessert: die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Rode-Bosse.
SPD-Bundestagsabgeordnete zum verabschiedeten Bundesteilhabegesetz
Berlin./Kreis Lippe./Kreis Höxter. Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf des Ministeriums vorgenommen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Rode-Bosse erklärt dazu: „In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.“
Auch künftig seien die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege gleichrangig nebeneinander angesiedelt. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert die SPD-Politikerin. Beim Wunsch- und Wahlrecht seien ebenfalls Regelungen gefunden worden, die die
persönliche Lebensgestaltung angemessen berücksichtige. So habe ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen Vorrang, wenn Betroffene dies wünschten.
Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.
Dazu meint Petra Rode-Bosse: „Ich freue mich, dass wir diese Regelungen im parlamentarischen Verfahren nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen“, zeigt sich die SPD-Bundestagsabgeordnete mit den gefundenen Regelungen zufrieden.
Bild- und Textquelle: Petra Rode-Bosse