Feuerwerksverkauf startet am 29. Dezember

Quelle: Pixabay

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Detmold. Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am 29. Dezember und endet am 31. Dezember 2016. Die Fachbeamten der Bezirksregierung werden wieder intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durchführen.

Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Sie sind entweder mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer oder mit der BAM-Zulassung gekennzeichnet. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern muss zuvor der Bezirksregierung schriftlich angezeigt werden. Da in den vergangenen Jahren wiederholt Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt wurden, prüfen die Mitarbeiter der Bezirksregierung insbesondere, ob die Verpackung korrekt gekennzeichnet und unbeschädigt ist. Weiterhin werden die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüft. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder.

Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Kategorie 1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese „Knaller“ aber sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen. Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer auch gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten.

Weitere Informationen gibt es unter www.bezreg-detmold.nrw.de oder unter www.mais.nrw/sichere-geraete-und-produkte

Textquelle: Bezirksregierung Detmold