Detmold. Die Verstöße gegen die Bestimmungen beim Feuerwerksverkauf in Ostwestfalen-Lippe nehmen weiter ab. Das ist die Bilanz der jüngsten Kontrollen des Feuerwerksverkaufs durch die Bezirksregierung Detmold. Stellten die Fachbeamten 2015 noch 76 Mängel fest, so hatten sie 2016 nur noch in 68 Fällen etwas zu beanstanden.
147 Betriebe hatten die Mitarbeiter des Dezernates für Arbeitsschutz zwischen dem 29. und 31. Dezember überprüft (2015: 184 Betriebe). 68 Verstöße gegen Produktsicherheit und Sicherheitsbestimmungen haben sie registriert (2015: 76).
Die Tendenz der vergangenen Jahre hat sich fortgesetzt, dass die jährliche Kontrolle Wirkung zeigt und schwerwiegende Verstöße nur noch selten begangen werden. Beim Platzieren der Verkaufsstellen in den Märkten werden aber immer noch Fehler begangen, die zumeist bei der Kontrolle vor Ort direkt behoben werden konnten.
Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel (insgesamt 55) lag bei der Beschaffenheit der Verkaufs- und Lagerräume wie zum Beispiel fehlende beziehungsweise nicht ausreichende Maßnahmen zur Brandbekämpfung und nicht ordnungsgemäße Fluchtwege.
Von den Kunden aufgerissene Sicherheitsverpackungen wurden in 13 Fällen beanstandet. Diese einzelnen Artikel wurden direkt aus dem Verkauf genommen.
„Märkte, in denen Mängel festgestellt werden, erhalten von uns zur besseren Information entsprechende Schreiben“, sagt Antonius Kümmel vom Dezernat für Arbeitsschutz.
Illegales Feuerwerk wie die sogenannten „Polenböller“ wurden nicht vorgefunden. Ebenfalls wurden keine Probleme bei der Abgabe der Pyrotechnik hinsichtlich der Altersbeschränkungen und der Beschaffenheit der Produkte festgestellt.
Textquelle: Bezirksregierung Detmold