Keine gültige Fahrerlaubnis …

Quelle: Pixabay

… konnte eine Unfallbeteiligte vorlegen, als ihre Dokumente im Rahmen der Unfallaufnahme überprüft wurden. Die 23-Jährige war mit ihrem BMW gegen 11.15 Uhr auf der Leopoldstraße in Richtung Rintelner Straße unterwegs und überholte einen vor ihr fahrenden Roller. Allerdings hatte die gleichaltrige Zweiradfahrerin bereits den Blinker links gesetzt und war im Begriff in die Franz-Liszt-Straße abzubiegen. Es kam zur Berührung der Fahrzeuge, wodurch die Rollerfahrerin stürzte und sich verletzte. Die Autofahrerin konnte zwar den für ihr Herkunftsland gültigen Führerschein vorzeigen, der hatte aber, bedingt durch ihren mehrjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik, seine hier befristete Gültigkeit verloren. Bis zu einer entsprechenden Umschreibung muss sie daher als Autofahrerin pausieren. Der entstandene Sachschaden liegt bei rund 3.500 Euro.

Textquelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12727/3620934