Hürden für Heimkinder bleiben hoch

Opferentschädigungsrente eine Ausnahme

Sie erlebten Übergriffe und Misshandlungen. Zwischen 700.000 und 800.000 Kinder waren von 1949 bis 1975 in Kinder- und Jugendheimen untergebracht. Häufig war ihr Heimaufenthalt traumatisierend. Eine Opferentschädigungsrente hat bislang jedoch erst ein Betroffener vor Gericht erstreiten können. Und die Hürden werden weiterhin hoch bleiben, erfuhr der Landtagsabgeordnete Dennis Maelzer (SPD) von der Landesregierung.

 

„Trotz der unbestritten vielfach erfolgten Traumatisierung betroffener Menschen in den Heimen sind die Voraussetzungen nachweisbarer Erkrankungen infolge des Heimaufenthalts bei vielen ehemaligen Heimkindern nicht erfüllt“, schreibt Minister Karl Josef-Laumann. Dieser Nachweis ist aber Voraussetzung für das Gewähren einer Opferentschädigungsrente. „Offenbar sind die Hürden zu hoch, wenn angesichts tausender Betroffener lediglich eine Person erfolgreich klagen konnte“, schlussfolgert Maelzer.

Dies sieht die Landesregierung allerdings anders. Aus der Gesamtzahl der Betroffenen könne nicht auf die Zahl der Anspruchsberechtigten geschlossen werden. Einen gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung nicht: „Es nützt den Opfern allerdings wenig, wenn sie einen abstrakten Rechtsanspruch haben, der in der Realität kaum eingelöst werden kann“, so der SPD-Politiker.

 

Hilfe für die Betroffenen erfolgte durch den 2012 aufgelegten „Fonds Heimerziehung West“. Anträge konnten bis Ende 2014 gestellt werden. „Zahlungen aus dem Fonds stellen aber keine Entschädigung dar, sondern dienen ausdrücklich der Abmilderung der Folgenschäden der Heimunterbringung“, erläutert Maelzer. In Nordrhein-Westfalen haben nach vorläufigen Zahlen 3.681 Betroffene Leistungen erhalten. Als Geldleistung erhielten sie durchschnittlich knapp 9.700 Euro. Eine Opferentschädigungsrente hat bislang einzig der Dülmener Friedhelm Münter nach jahrelangem Verfahren vor dem Landessozialgericht Essen einklagen können.

Bild- und Textquelle: Dr. Dennis Maelzer MdL