Hermannsdenkmal, Externsteine und Landesverbandswälder zurzeit nicht zugänglich

Die Wanderwege zum Hermannsdenkmal sind durch umgestürzte Bäume und Kronenteile versperrt.

Betretungsverbot aufgrund Ordnungsbehördlicher Verordnung zur Gefahrenabwehr bis 31. Januar 2018

Detmold/Horn-Bad Meinberg. Die Denkmal-Stiftung und die Forstabteilung des Landesverbandes Lippe weisen darauf hin, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr, die das Betreten der Wälder in Lippe zum Zwecke der Erholung bis einschließlich 31. Januar 2018 untersagt, neben den Wäldern des Landesverbandes Lippe auch Hermannsdenkmal und Externsteine einschließt.

Die Areale um beide Denkmäler können aufgrund ihrer Lage im Wald derzeit nicht erreicht werden und sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Besteigungen auf beide Denkmäler sind nicht möglich, Gästeführungen werden nicht durchgeführt, Winterdienstmaßnahmen werden nicht umgesetzt. Am Hermannsdenkmal sind die Tourist-Info und die Toilettenanlage geschlossen. Der Zufahrtsweg zum Hermannsdenkmal aus dem Detmolder Ortsteil Hiddesen (Hindenburgstraße / L 828) ist voll gesperrt. An den Externsteinen sind Parkplatz und Infozentrum zugänglich, die Toilettenanlage ist geschlossen und die Externsteine selbst sind aufgrund des Betretungsverbotes für Wälder nicht erreichbar.

Die Forstabteilung des Landesverbandes Lippe weist zudem dringend auf das Betretungsverbot für die Wälder des Landesverbandes hin. Das Betretungsverbot war am 19. Januar 2018 vom Regionalforstamt OWL des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen als zuständige Forstbehörde im Rahmen einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Gefahrenabwehr erlassen worden und ist gültig bis 31. Januar 2018. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstabteilung treffen seit dem 19. Januar 2018 dennoch immer wieder auf Wanderer und Spaziergänger, die in Landesverbandswäldern unterwegs sind. Die Forstabteilung warnt: Aufgrund der nassen Böden können noch Bäume umstürzen, Äste oder Kronenteile können herausbrechen und auf Wege stürzen. Dem Betretungsverbot ist deshalb unbedingt Folge zu leisten.

Die Denkmal-Stiftung und die Forstabteilung des Landesverbandes Lippe bitten um Verständnis.

Bild- und Textquelle: Landesverband Lippe