Planfeststellungsverfahren B 239-Ausbau – Geänderte Planung liegt öffentlich aus

Detmold. Die Bezirksregierung Detmold macht die geänderten Planunterlagen zum Ausbau der B 239 öffentlich. Das Ausbauvorhaben erstreckt sich von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen. Die Pläne liegen als so genanntes Deckblatt I sowohl bei der Stadt Bad Salzuflen und der Stadt Lage als auch der Gemeinde Kalletal von Montag, 4. Juni, bis zum 3. Juli zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen gegen die Planänderungen können bis zum 17. Juli erhoben werden.

Gegenüber der ursprünglichen Planung soll die Anschlussstelle Werler Krug geändert werden (B 239, Am Zubringer / L 772, Werler Straße / K 30, Biemser Straße). Außerdem sollen die beiden ursprünglich geplanten Kreisverkehrsplätze durch einen großen Kreisverkehrsplatz über der B 239 ersetzt werden. Neu sind auch diverse Änderungen im Bereich des untergeordneten Wegenetzes Ufler Weg, Lohheide, Dorfstraße und Riedweg. Und schließlich hat der Vorhabenträger Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen das Verkehrsgutachten aktualisiert sowie die Planunterlagen hinsichtlich der Straßenentwässerung um einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie ergänzt.

Für den Ausbau der B 239 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen ist bei der Bezirksregierung Detmold seit Frühjahr 2011 ein Planfeststellungsverfahren anhängig. Die ursprünglichen Planunterlagen hatten vom 16. Mai bis zum 15.Juni 2011 bei der Stadt Bad Salzuflen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Unter anderem aufgrund der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens hat der Landesbetrieb die Pläne umfangreich geändert. Darin eingegangen sind auch die Ergebnisse des Erörterungstermins am 12. Februar 2016 in Bad Salzuflen sowie der Einzelerörterungstermine am 19. und 28. April 2016. Die jetzt geänderten Pläne müssen erneut öffentlich gemacht werden. Parallel dazu werden neben den anerkannten Naturschutzvereinigungen die Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Änderungen berührt wird, als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Anders als im Jahr 2011 liegen die Unterlagen sowohl in Bad Salzuflen als auch Lage und Kalletal aus. Der Grund: Erstmals werden weitere Flächen in Anspruch genommen, die außerhalb des Gebietes der Stadt Bad Salzuflen liegen. Diese Flächen dienen der naturschutzfachlichen Kompensation. Den geänderten Planunterlagen sind zum besseren Verständnis die ursprünglichen Planunterlagen nochmals beigefügt. Dazu gehört auch das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2010 / 2011.

Die Unterlagen können an folgenden Stellen eingesehen werden: Stadt Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 14, 1. Obergeschoss (Flur), Fachdienst 61 (Stadtplanung und Umwelt); Stadt Lage, Am Drawen 1, Bürgerservice; Gemeinde Kalletal, Rintelner Straße 3, Bürgerbüro, Zimmer 6. Weitere Informationen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der Städte Bad Salzuflen und Lage sowie der Gemeinde Kalletal zu entnehmen.

Einwendungen per einfacher E-Mail sind nicht zulässig

„Die Bezirksregierung Detmold als zuständige Planfeststellungsbehörde wird die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung sowie des separaten Beteiligungsverfahrens abwarten und dann die Prüfung des geänderten Vorhabens bürgernah und transparent fortsetzen“, sagt Jochen Bode, zuständiger Dezernent für straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold.

Insbesondere weist Jochen Bode darauf hin, dass Einwendungen nur bei erstmaliger oder verstärkter Betroffenheit durch die Planänderung möglich sind, betont aber zugleich, dass im Anhörungsverfahren des Jahres 2011 bereits eingelegte Einwendungen weiterhin gültig bleiben.

Unabhängig von der Auslegung vor Ort werden die Planunterlagen im Laufe des ersten Auslegungstages auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht und damit unter “www.bezreg-detmold.nrw.de“ bereitstehen. Jochen Bode betont jedoch, dass verfahrensrechtlich nach wie vor allein die Auslegung vor Ort maßgeblich ist. Er weist darauf hin, dass jeder, dessen Belange von der geänderten Planung erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, bei der Stadt Bad Salzuflen, der Stadt Lage bzw. der Gemeinde Kalletal oder auch direkt bei der Bezirksregierung Detmold innerhalb des Zeitraumes der Auslegung und der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben kann. „Dies geht jedoch nur bis einschließlich zum 17. Juli 2018“, so Bode. Für die Rechtzeitigkeit ist der Posteingang bei der Behörde entscheidend. Die Erhebung einer Einwendung per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend. Eine gültige Einlegung von Einwendungen ist nur als “De-Mail“ oder “E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur“ möglich.

Landesbetrieb erläutert Planungen in Bad Salzuflen

In Bad Salzuflen wird den von der Planung Betroffenen und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern jeweils donnerstags, 14., 21. und 28. Juni, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen ganztägig für Fragen zum geänderten Vorhaben zur Verfügung stehen. Auch Bürgerinnen und Bürger aus Lage oder Kalletal können dieses freiwillige Angebot des Vorhabenträgers in Anspruch nehmen.                 

Textquelle: Bezirksregierung Detmold