Hundehalter sollten sich schnell melden

Extertal. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Gemeinde Extertal eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung, Mittelstr. 36 (Frau Stephanie Heitkamp, Zimmer 009, Tel. 05262-402155) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 70,00 Euro für einen Hund; 77,00 Euro je Hund bei der Haltung von 2 Hunden und 90,00 Euro je Hund bei der Haltung von drei oder mehr Hunden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Der Hundehalter ist verpflichtet einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Leider musste in der zurückliegenden Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde Extertal nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Extertal in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde Extertal ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Hunde schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.

Textquelle: Gemeinde Extertal