Lärmkartierung kann eingesehen werden

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Blomberg. Die Stadt Blomberg weist darauf hin, dass die im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie vom Land Nordrhein-Westfalen erstellte Lärmkartierung der Stufe 3 für die Landesstraße 712 und die Bundesstraße 1 im Bereich der Ortsdurchfahrten Blomberg noch bis zum 05. Oktober 2018 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Blomberg, Marktplatz 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausliegt. Die Kartierung kann auch auf der Internetseite der Stadt Blomberg http://blomberg-lippe.net eingesehen werden.

Anregungen zu den als Grundlage für eine Lärmaktionsplanung dienenden Karten können im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung direkt, schriftlich unter der Adresse Stadt Blomberg, 32825 Blomberg, Marktplatz 2 oder auch per E-Mail unter info@blomberg-lippe.de eingereicht werden.

Textquelle: Stadt Blomberg