Bekämpfung von Haus- und Wanderratten

Bildquelle: Pixabay

Extertal. In der Gemeinde Extertal wird vom 22.10.2018 bis 25.10.2018 in allen Ortsteilen routinemäßig eine Rattenbekämpfungsaktion in Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb durchgeführt. Die Bekämpfungspräparate werden vorwiegend in den Kanalschächten ausgelegt.

Die Anlieger werden gebeten, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass die ausgelegten Präparate nicht entfernt oder berührt werden dürfen!

Das Aufsammeln, Ausgraben oder Verschleppen der Präparate und das Entfernen der Warnzettel ist verboten. Haustiere sollten innerhalb der ersten acht Tage nach der Auslegung nicht frei umherlaufen.

Die Gemeinde Extertal weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es untersagt ist, Essensreste, Tierkörper, Schlachtreste usw. auf Komposthaufen und Misthaufen zu entsorgen und Unrat auf Grundstücken zu lagern. Auch sollen keine Essensreste über die Kanalisation entsorgt werden, denn hierdurch finden Schädlinge ideale Bedingungen vor.

Sollte ein Privatgrundstück über längere Zeit verstärkten Rattenbefall aufweisen, empfiehlt die Gemeinde Extertal, sich mit einem Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung in Verbindung zu setzen. Bei unkontrolliertem Auslegen von Giften über einen längeren Zeitraum können Ratten nämlich nachweislich Resistenzen bilden, die wiederum auch an die Nachkommen weitergegeben werden.

Allen Bürgern, besonders Landwirten, Lebensmittelbetrieben und Gaststättenbetrieben wird empfohlen, auf ihren Grundstücken gleichfalls eine Rattenbekämpfung durchführen zu lassen. Eine noch höhere Erfolgsquote ist hierdurch zu erwarten.

Sollte ein Bereich (keine Privatgrundstücke) besonders stark von Ratten befallen sein, wird um Mitteilung an das Fachgebiet I.3 – Wirtschaftsbetriebe, Herrn Johannes Lüthen – unter der Telefonnummer 05262 402131 gebeten. Diese Bereiche werden bei der kommenden Bekämpfungsaktion entsprechend berücksichtigt.

Textquelle: Gemeinde Extertal