Ablesung der Wasserzähler

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Barntrup. Wie in jedem Jahr werden in der Woche ab dem 30.11.2018 bis zum 10.12.2018 die Wasserzähler im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der Stadt Barntrup abgelesen.

Der Zählerstand ist die Grundlage für die Berechnung des Abrechnungsbetrages des Wassergeldes und der Kanalgebühren sowie für die entsprechenden Abschläge des nächsten Jahres. Die Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte erhalten zu Beginn des nächsten Jahres einen entsprechenden Gebührenbescheid.

Die Eigentümer bzw. Bewohner werden um Verständnis gebeten, daß der Besuch der Ableser, die sich ausweisen können, zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr und samstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen kann.

Zur reibungslosen Abwicklung der Ablesung müssen die Wasserhauptzähler und auch evtl. zur Gebührenabrechnung dienende Nebenzähler (nicht die Zwischenuhren für die Abrechnung mit den Mietern) zugänglich, d.h. nicht zugestellt oder verbaut sein.

Sollte in Einzelfällen trotz mehrmaliger Versuche niemand anzutreffen sein, wird im Briefkasten ein Hinweiszettel hinterlassen mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und dem Wasserwerk der Stadt Barntrup bei Herrn Heuer (05263 / 409-171) oder Herrn Haase

(05263 / 409-172) telefonisch mitzuteilen. Ggfs. können die Zählerstände auch als E-Mail an F.Heuer@Barntrup.de oder M.Haase@Barntrup.de gesandt werden.

Sollten dem Wasserwerk bis zum 11.12.2018 keine Zählerstände für die Abrechnung vorliegen, so werden diese vom Wasserwerk geschätzt.

Textquelle: Stadt Barntrup