„Wolfsgebiet Senne“ – Neue Förderrichtlinien gestartet

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DetmoldDas Land Nordrhein-Westfalen hat die „Förderrichtlinien Wolf“ geändert.  Neu sind die Möglichkeit der Förderung von Präventionsmaßnahmen in der Pufferzone des Wolfsgebietes und die Erhöhung des Fördersatzes bei Präventionsmaßnahmen von 80 Prozent auf 100 Prozent. Des Weiteren ist die Übergangszeit, in der ein Schaden auch ohne einen entsprechenden Grundschutz im Wolfsgebiet  ausgeglichen werden kann, von einem auf zwei Jahre verlängert worden.

Die Änderung der „Förderrichtlinien Wolf“ wurde am Freitag, 22. März 2019, im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Nr. 5, 2019) veröffentlich und ist am Samstag, 23. März 2019, in Kraft getreten. Alle weiteren Informationen zum Wolfsgebiet Senne, zu der Förderung im Rahmen der „Förderrichtlinien Wolf“ sowie die aktualisierten Antragsunterlagen sind unter dem Menüpunkt „Umwelt und Naturschutz“, Untermenü „Naturschutz, Landschaftsschutz und Fischerei“ auf der Website der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de zugänglich.

Zum Hintergrund:
Das „Wolfsgebiet Senne“ ist 922 Quadratkilometer groß und umfasst Teile der Kreise Gütersloh (Stadt Schloß Holte-Stukenbrock), Lippe (Städte Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage und Oerlinghausen, Gemeinden Augustdorf und Schlangen) und Paderborn (Städte Bad Lippspringe und Paderborn, Gemeinden Altenbeken und Hövelhof) sowie der Stadt Bielefeld (Teil südwestlich der A2/B 66).

Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ umfasst auf einer Fläche von circa 3.390 Quadratkilometern den Großteil der kreisfreien Stadt Bielefeld, den östlichen Bereich des Kreises Gütersloh, den Nordosten des Kreises Lippe sowie die gesamten Kreise Paderborn und Höxter.

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sowie auf Entschädigung der durch einen Wolf verursachten Schäden im Bereich des „Wolfsgebiets Senne“ können bei der Bezirksregierung Detmold als zuständige Bewilligungsbehörde (Dezernat 51) gestellt werden.

Textquelle: Bezirksregierung Detmold