Kerstin Vieregge engagiert sich für doppelte Widerspruchslösung bei Organspenden

Die Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge engagiert sich anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die künftigen Regelungen zur Organspende für die sogenannte doppelte Widerspruchslösung.

Diese von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass künftig jede Person als Organ- oder Gewebespender gilt, so lange kein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille vorliegt.

Dazu erklärt Kerstin Vieregge: „Über die verschiedenen vorliegenden Regelungs-Varianten habe ich lange nachgedacht. Nach Abwägung aller Sachverhalte entschied ich mich für die doppelte Widerspruchslösung. Für viele schwerkranke Menschen ist eine Organtransplantation die einzige Chance zu überleben. Doch trotz aller bisheriger Bemühungen warten viele Kranke vergeblich. 9400 Menschen waren im letzten Jahr in Deutschland auf einer Warteliste. Dem standen lediglich 955 Spender gegenüber. Viele Menschen sterben deshalb. Wir in Deutschland brauchen eine Regelung.“
Laut der lippischen Abgeordneten haben alle bisherigen Versuche, die Zahl der Organspenden zu erhöhen, nicht zum Ziel geführt. Deshalb bestehe dringender Handlungsbedarf. Bestärkt sieht Kerstin Vieregge sich durch Umfrage-Ergebnisse, wonach bis zu achtzig Prozent der Deutschen sich vorstellen können, Organe zu spenden. Einen Organspende-Ausweis besitzen immerhin sechsunddreißig Prozent der Deutschen. Dennoch sei die Zahl der tatsächlichen Spenden zu niedrig.

„Jeder Mensch sollte sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinandersetzen“, sagt Kerstin Vieregge. Sie werbe daher für die Kernidee der doppelten Widerspruchslösung: „Jeder Deutsche soll sich entscheiden, ob er spenden möchte oder nicht. Es wird niemals einen Zwang zur Organspende geben. Wir wollen aber den Entscheidungsprozess umdrehen. Heute muss sich jemand aktiv dafür entscheiden, dass sie oder er spenden will. Künftig wollen wir davon ausgehen, dass alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger spenden möchten – es sei denn, sie haben widersprochen.“

Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig jeden Bürger drei Mal über die neue Regelung informieren. Nur wer nicht widerspricht, ist möglicher Organspender. Aber natürlich kann man jederzeit seine Entscheidung ohne Angaben von Gründen ändern. Um sicherzustellen, dass eine Organspende wirklich im Sinne eines des möglichen Spenders ist, hat der Arzt in den Fällen, in denen kein Widerspruch vorliegt, den nächsten Angehörigen zu befragen. Wissen diese nichts von einem Widerspruch oder von einer der Organspende entgegenstehenden Äußerung, gilt man als Organspender.

Bild- und Textquelle: Büro Kerstin Vieregge MdB