Straßenausbaubeiträge – Bürger werden weiter zu Kasse gebeten

SPD kritisiert Festhalten an Straßenausbaubeiträgen

Kreis Lippe. Mehrfach haben die lippischen SPD-Landtagsabgeordneten Ellen Stock, Dr. Dennis Maelzer und Jürgen Berghahn das ungerechte System der Straßenausbaubeiträge kritisiert. Trotz mehr als 500.000 Protestunterschriften wollten CDU und FDP im Kern daran festhalten. Sanierte Straßen dürften aber nicht zu finanziell ruinierten Bürgerinnen und Bürgern führen, so die Meinung der drei Lipper.

Jetzt hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen vorgelegt, der weiter auf massive Kritik der heimischen Abgeordneten stößt: „Die Landesregierung hat großmundig von einer Entlastung der Bürger gesprochen, was jetzt dabei herumgekommen ist, grenzt an einen schlechten Witz. Hier werden die Menschen vom Land im Regen stehen gelassen“, so die SPD-Abgeordneten.

Die Entlastung falle deutlich bescheidener aus, als die Landesregierung es der Öffentlichkeit verkaufen will. Denn nur 50 Kommunen erheben den derzeitigen maximalen Anteil von 80 Prozent der Kosten bei Anliegerstraßen. 159 der 396 Kommunen in NRW verlangen von ihren Anliegern bisher nur 50 Prozent. In diesen Kommunen würde ein Beitragsbescheid in Höhe von heute 30.000 Euro noch immer eine Forderung von 24.000 Euro bedeuten. Hier von einer angemessenen Entlastung der Anlieger zu sprechen, sei eine Farce. Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, das flächendeckend Anlieger zur Zahlung von Anliegerbeiträgen zwingt.

Auch der Anspruch auf Ratenzahlung über bis zu 20 Jahre, um die Anliegerkosten abzustottern, ist für sie keine ehrliche Entlastung. Es bleibe bei einer finanziellen Belastung von Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von deren individuellen Leistungsfähigkeit. Der Vorschlag der SPD, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System erledigen und echten Bürokratieabbau bedeuten. In anderen Bundesländern sind die Straßenbaubeiträge bereits abgeschafft und was in anderen Bundesländern geht, muss auch für unsere Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Dieser Vorschlag stößt bei CDU und FDP aber nach wie vor auf taube Ohren“, sagen Stock, Maelzer und Berghahn.

Hintergrund:

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.

Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.

Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.

Textquelle: Büro der lippischen Landtagsabgeordneten Jürgen Berghahn MdL Dr. Dennis Maelzer MdL Ellen Stock MdL