Großeinsatz auf der A 2

Abfalltransporte im Fokus

Detmold. 46 Mitarbeiter von zehn Behörden haben am Mittwoch, 25. September 2019, Abfalltransporte auf den Autobahn A2 bei Bielefeld kontrolliert. Die überregional besetzte Gruppe fahndete unter der Federführung der Bezirksregierung Detmold nach illegalen Abfalltransporten. 79 Fahrzeuge wurden kontrolliert, 48 davon waren Abfalltransporte. Das Ergebnis: Etwa jeder dritte Abfalltransport war zu beanstanden.

Die Beamten kontrollierten die Papiere, die Ladung und prüften die Transportsicherheit. Vor allem wurden Verstöße gegen abfallrechtliche Vorgaben festgestellt. Zum Beispiel waren Ladungspapiere unvollständig, Genehmigungen fehlten, Beförderungserlaubnisse für den Transport gefährlicher Abfälle lagen nicht vor oder Begleitscheine waren nicht vorhanden. Außerdem stellten die Kontrolleure Mängel bei der Ladungssicherung sowie eine Manipulation des Fahrtenschreibers fest.

Insgesamt gab es bei 30 Prozent der kontrollierten Transporte Beanstandungen (24 Fälle). Die Quote liegt damit circa so hoch wie bei vorherigen Kontrollen. Jedoch verzeichnen die Kontrolleure positiv, dass keine gravierenden abfallrechtlichen Verstöße, wie etwa illegale Verbringungen von Abfällen ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland, festgestellt wurden.

Zu der überregional besetzten Behördengruppe zählten Kontrolleure des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), der Autobahnpolizei Bielefeld, des Hauptzollamtes Bielefeld, des Eichamtes Bielefeld, Vertreter der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Münster und Köln. Zoll, Polizei und BAG leiteten die Lastwagen von der Autobahn A 2 auf die Rast- und Parkplätze Lipperland Nord und Süd. Dort wurden die Abfalltransportspezialisten der Behörden tätig.

Überwachung sichert Schutz der Bevölkerung

Aktionen mit solch umfangreicher Beteiligung finden regelmäßig statt. „Kontrollen auf den Autobahnen sind uns sehr wichtig, damit Bevölkerung und Umwelt vor möglichen Gefahren durch illegale Abfalltransporte und unsachgemäßen Umgang mit Abfällen geschützt werden“, sagt Dr. Manfred Pfaff, Leiter der Abfallstromkontrolle bei der Bezirksregierung Detmold. Neben diesen Schwerpunktkontrollen auf den Autobahnen überwachen die Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold den Abfallstrom zusammen mit der Polizei und dem Zoll auch auf Durchgangsstraßen als auch in den abfallproduzierenden und abfallannehmenden Betrieben.

Die Bezirksregierung Detmold verzeichnet aktuell eine gleichbleibende Zahl bei Verstößen gegen abfallrechtliche Transportbestimmungen. Daher werde die Behörde ihre Kontrollen der Abfalltransporte fortsetzen, sagt Dr. Pfaff. „Wir werden über reine Autobahnkontrollen hinaus weiterhin Präsenz in der Fläche des Regierungsbezirks Detmold und zusammen mit der Wasserschutzpolizei auch auf dem Mittellandkanal zeigen.“ Darüber hinaus nehmen die Abfallexperten der Bezirksregierung regelmäßig an Transport- und Betriebskontrollen im Rahmen der Umweltinspektionen von Industriebetrieben teil.

Zum Hintergrund: Abfallstromkontrolle

In NRW sind die Bezirksregierungen für die Durchführung von Abfalltransportkontrollen zuständig. Die Abfallstromkontrolle erfolgt durch Mitarbeiter mit technisch-natur- und ingenieurwissenschaftlichem Hintergrund. Die Aufgabe dieser Spezialisten besteht darin, die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sicherzustellen. Dafür werden Betriebs- und Abfalltransportkontrollen durchgeführt.

Der Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung in einer dafür geeigneten und genehmigten Anlage muss vor, während und nach dem Transport jederzeit für die Abfallbehörde nachvollziehbar sein. Daneben sind von den Abfallbeförderern noch weitergehende Anforderungen, wie die Transportsicherheit beim Befördern gefährlicher Güter auf der Straße, einzuhalten.

Der Transport von gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis. Die Beförderung nicht gefährlicher Abfälle ist gegenüber den zuständigen Behörden anzeigepflichtig.

Die Abfallstromkontrolle ist somit neben der Überwachung der Entsorgungsvorgänge auch für die Prüfung der Fach- und Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit der Entsorgungsbeteiligten zuständig. Die rechtlichen Vorgaben für die Abfallstromkontrollen ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Europäischen Abfallverbringungsverordnung.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bezreg-detmold.nrw.de, Menüpunkt Umwelt und Naturschutz/ Abfallwirtschaft.

Bild- und Textquelle: Bezirksregierung Detmold