Experten nehmen Grundwasser in den Blick – Auftakt für den dritten Bewirtschaftungsplan

Lutz Kunz (Leiter der Umweltabteilung der Bezirksregierung, von links), Dr. Franz Antony (Geschäftsführer der INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH), Birgit Apel (Landwirtschaftskammer), Erich Hormann (Bezirksregierung), Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl und Bernd Vogel-Höffner (Landwirtschaftskammer) begrüßen mehr als 200 Teilnehmer bei der 14. Gewässerkonferenz für Ostwestfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Detmold

14. Gewässerkonferenz für Ostwestfalen-Lippe bei der Bezirksregierung Detmold

Detmold. Die vierzehnte Gewässerkonferenz zum Thema „Lebendige Gewässer in Ostwestfalen-Lippe“ am Mittwoch, 6. November, ist auf reges Interesse bei Vertretern von Kommunen, Kreisen und Verbänden sowie bei Bürgerinnen und Bürgern gestoßen. Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl begrüßte mehr als 200 Besucher im Regierungspräsidium Detmold und hob die Bedeutung eines kooperativen Grundwasserschutzes hervor.

Die Gewässerkonferenz 2019 griff zwei aktuelle Schwerpunkte auf: das Thema Grundwasser und den Auftakt zum so genannten dritten Bewirtschaftungsplan. Referenten von der Landwirtschaftskammer, des Ingenieurdienstes Umweltsteuerung GmbH und der Bezirksregierung gaben zunächst einen Überblick über wesentliche Aspekte des Grundwasserschutzes. Dabei griffen sie unter anderem neue rechtliche Regelungen und deren erwarteten Auswirkungen auf die Landwirtschaft auf.

In Ostwestfalen-Lippe sind die Grundwasserkörper derzeit in einem guten mengenmäßigen Zustand. Jedoch ist es eine Herausforderung, den guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erreichen oder zu erhalten. Zu diesem Fazit kam Erich Hormann vom Dezernat für Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Detmold. Insbesondere die Qualitätseinstufung des Grundwasserkörpers werde häufig von Dritten kritisch hinterfragt, da sie die Flächenbewirtschaftung massiv einschränken kann. Denn: Die Grundwasserverordnung legt Schwellenwerte für Nitrat und Pflanzenschutzmittel fest, die nicht überschritten werden dürfen.

Düngeverordnung beschränkt Stickstoffeintrag

Birgit Apel, Referentin für Düngung und Boden, Landwirtschaftskammer NRW, griff demgegenüber die neuen Vorschriften der deutschlandweiten Düngeverordnung auf. Diese werden für das kommende Jahr erwartet. Apel führte die Konsequenzen vor Augen, die auf Landwirte durch die Verringerung des Stickstoffeintrags zukommen werden. Neben den Einschränkungen für die Ausbringung von Dünger und der Zunahme von Dokumentationspflichten erwartet Apel auch negative Folgen für Anbaupflanzen, da diese in nitratbelasteten Gebieten künftig nur noch suboptimal mit Stickstoff versorgt würden.

Bernd Vogel-Höffner von der Kreisstelle Minden-Lübbecke der Landwirtschaftskammer schilderte vor diesem Hintergrund Einzelheiten zur Wasserschutzberatung, welche Landwirten offensteht. Neben einer Grundberatung könnten Regionalberatungen in wassersensiblen Gebieten mit fachspezifischer Gruppenberatung, Feldbegehungen oder Seminaren in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus biete eine Intensivberatung in kleinräumig besonders relevanten Gebieten betriebsindividuell eine Reihe von Hilfen an. Dazu zählen beispielsweise die Nährstoffbilanzierung, die Stickstoff-Überhangsbewertung, Nährstoffmanagement, die Anbauplanung oder ein Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffmanagement. Diesen Unterstützungsangeboten liege die langjährige Erfahrung aus der Beratung in den Wasserkooperationsgebieten zugrunde, betonte Vogel-Höffner.

„Strategien zum Trinkwasserschutz reichen nicht aus“

Dr. Franz Antony, Geschäftsführer der INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH, verdeutlichte, dass die bisherigen rechtlichen und freiwilligen Strategien zum Trinkwasserschutz der Bundesländer in der Landwirtschaft unterschiedlich seien und in intensiven Agrarregionen bei weitem nicht dafür ausreichten, das Grundwasser dauerhaft vor Nitrat- und Pflanzenschutzmitteleinträgen zu schützen. Der Grundwasserschutz ist deutlich unterfinanziert, wie Antony sagte. Er veranschaulichte diesen Befund anhand von knapp drei Jahrzehnten Erfahrungen des Kooperationsmodells in Niedersachsen. Ein Vorschlag könne sein, Landwirte für eine „gute Wasserernte“ zu bezahlen, wenn sie wenig bis keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausbrächten. Diese Kompensation wäre günstiger, als das Grundwasser aufwändig zu Trinkwasser aufbereiten zu müssen. Die Novellierung der Düngeverordnung reiche aus Sicht Antonys zum effektiven Grundwasserschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten immer noch nicht aus.

Wie erobert sich die Natur einen Flusslauf zurück?

Davon konnten sich Naturfreunde in der Pause zwischen den Vortragsblöcken ein Bild machen. Unter Moderation von Anna Morsbach von der Bezirksregierung Detmold wurden zwölf kurze Filme zur naturnahen Entwicklung der oberen Lippe gezeigt. Ergänzend informierten die Beratungsprojekte der Kommunal Agentur NRW und der Bezirksregierung im Foyer über mögliche Hilfestellungen bei der Umsetzung von Gewässerrenaturierungen.

Dritter Bewirtschaftungsplan wird vorbereitet

Am Nachmittag gab es einen ersten Überblick über den geplanten Ablauf bei der Aufstellung des nächsten Bewirtschaftungsplans. Er tritt im Jahr 2021 in Kraft und legt die Aufgaben für die Wasserwirtschaft bis 2027 fest. Zunächst wurden die Randbedingungen für Beteiligungsmöglichkeiten und der Zeitplan mit den wichtigen Stationen bei der Aufstellung des Plans vorgestellt. Fachleute der Bezirksregierung Detmold erläuterten im Anschluss die wesentlichen Schwerpunkte und Fragen aus den Bereichen kommunales und gewerbliches Abwasser, Grundwasser und Hydromorphologie. In der abschließenden Diskussion brachten die Teilnehmer Anregungen und Vorschläge zur Bewirtschaftungsplanung ein. Insbesondere aus dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes wurde der Wunsch einer umfassenden Beteiligung bei weiteren und vor allem tiefer gehenden Planungsschritten vorgetragen.

Bild- und Textquelle: Bezirksregierung Detmold