Kreis Lippe reagiert auf die Vorwürfe der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. gegen die Leiterin des Ausländeramts

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Lippe. In einer Pressemitteilung erklärte die Flüchtlingshilfe Lippe e.V., sie habe einen Strafantrag gegen die Leiterin der Ausländerbehörde des Kreises Lippe gestellt. Die Sachdarstellung in der Presseinformation bezieht sich auf eine Abschiebungsmaßnahme, die im November 2019 durchgeführt wurde. Ein russischer Staatsangehöriger sollte abgeschoben werden. Zu der Person liegen staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor.

Im Rahmen einer Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Kreises Lippe sollte die Person mit Unterstützung von Kräften der Polizei Lippe festgenommen und sodann abgeschoben werden. Zum Schutz von Unbeteiligten waren bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt worden. Der russische Staatsbürger erschien pünktlich bei der Vorsprache, begleitet von einer Mitarbeiterin der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.

Während des polizeilichen Zugriffs befand sich die Mitarbeiterin der Flüchtlingshilfe zu ihrem eigenen Schutz gemeinsam mit der Leiterin der Ausländerbehörde in einem Büro der Ausländerbehörde. Dieses Büro verfügt, wie alle Räume in diesem Fachgebiet der Kreisverwaltung, über einen Schließzylinder, welcher bei Gefahr betätigt wird und jederzeit von jedermann innerhalb des jeweiligen Büros wieder geöffnet werden kann. Die zeitgleich außerhalb dieses Büros stattfindende polizeiliche Maßnahme wurde der Flüchtlingshelferin unverzüglich erläutert, ebenso, dass das Umdrehen des Schließzylinders ihrer Sicherheit diene. Zu keinem Zeitpunkt protestierte die Mitarbeiterin der Flüchtlingshilfe dagegen, wie in der Pressemitteilung der Flüchtlingshilfe dargestellt. Sie äußerte lediglich, mit ihrem Klienten sprechen zu wollen, bevor die Abschiebung vollzogen werde.

Der Zugriff erfolgte innerhalb kürzester Zeit und die Leiterin sowie die Flüchtlingshelferin verließen das Büro. Nachdem die Polizeivollzugskräfte durch die verschlossene Tür den erfolgreichen Zugriff mitteilten, erhielt die Flüchtlingshelferin unverzüglich die Gelegenheit für ein Gespräch mit dem Klienten. Während dieses Gespräches äußerten weder der russische Staatsbürger oder die Mitarbeiterin der Flüchtlingshilfe ein Asylgesuch für den Klienten.

Auch äußerte die Mitarbeiterin zu keinem Zeitpunkt gegenüber den anwesenden Polizeivollzugskräften, ihrer Freiheit beraubt worden zu sein. Nach Beendigung des Gespräches wurde die Maßnahme wie geplant fortgesetzt.

Danach hat die Flüchtlingshilfe Lippe einen Asylantrag für den Betroffenen gestellt. Daraufhin wurde die Abschiebungsmaßnahme umgehend abgebrochen. Am Folgetag ordnete das Amtsgericht Detmold für den Betroffenen Abschiebungshaft an. In den Folgetagen wurde der Betroffene im Beisein der Mitarbeiterin der Flüchtlingshilfe in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige Büren zu seinem Asylantrag angehört. Der Asylantrag wurde abgelehnt, sodass der Betroffene am 9. Dezember 2019 in sein Heimatland abgeschoben wurde.

Zu den Ausführungen der Flüchtlingshilfe Lippe und den Vorwürfen innerhalb der Presseinformation hat der Kreis Lippe also eine differenzierte Sichtweise. Im vorliegenden Fall, wie auch in allen weiteren Fällen, sind die getroffenen Entscheidungen nach Recht und Gesetz und vor allen Dingen zum Schutz Beteiligter sowie insbesondere Unbeteiligter erfolgt. Eine Freiheitsberaubung gab es nicht, weder im Rahmen noch außerhalb der polizeilichen Maßnahme.

Die von der Flüchtlingshilfe Lippe verbreitete Pressemitteilung führt zu großer Irritation. Obwohl ein Gesprächsangebot im neuen Jahr zugesagt ist, werden einzelne Mitarbeiter der Ausländerbehörde kritisiert und angezeigt. Fakt ist, dass ein vollziehbar Ausreisepflichtiger, zu dem staatsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, erfolgreich in sein Heimatland zurückgeführt wurde.

Textquelle: Kreis Lippe