Neue Arbeitsplätze für den Sozialen Arbeitsmarkt

Landrat Dr. Axel Lehmann überreicht den Förderbescheid an Hermann Ritter (Geschäftsführer euwatec gGmbH), mit ihnen freuen sich Thomas Jeckel (Geschäftsführung Netzwerk Lippe) und Sabine Beine (Fachdienstleitung „Soziales und Integration“ beim Kreis Lippe). (Foto: Kreis Lippe)

euwatec bekommt eine Förderung aus dem Innovationsfonds 

Kreis Lippe. Mit dem Innovationsfonds sollen zusätzliche Arbeitsplätze für den Sozialen Arbeitsmarkt geschaffen werden. 300.000 Euro pro Jahr stellen der Kreis Lippe und das Netzwerk Lippe, die kommunale Beschäftigungsförderungsgesellschaft, für Projekte zur Verfügung, die auf Grundlage des Teilhabechancengesetzes geplant sind. Nun hat mit der Firma euwatec gGmbH ein erfahrener Träger im Bereich Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den ersten Förderbescheid aus den Händen von Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender des Jobcenters Dr. Axel Lehmann entgegen genommen. „Neue Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose sind fest in unserem Zukunftskonzept Lippe 2025 verankert. Die ersten Personen konnten wir schon in Arbeit bringen und wir haben dabei unsere Erwartungen für 2019 schon übertroffen. Die Förderung für euwatec ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“, freut sich Dr. Lehmann.

Mit den Mitteln in Höhe von 50.000 Euro wird das Projekt „Werkstatt für Arbeit und Technik“ in Detmold gefördert. In dieser Werkstatt wurden bisher kleinere Auftragsarbeiten im Bereich der Elektromontage und Verpackung durchgeführt. Zukünftig soll der Betrieb auf eine marktgängige Produktion umgestellt werden, die im Kern aus Hilfs- und Zuarbeiten durch aktuell nicht für den ersten Arbeitsmarkt geeignete Mitarbeiter besteht. Hermann Ritter von der Firma euwatec berichtet über die Planung mit der Förderung: „Bisher wurden in der Werkstatt bereits über 2.000 Langzeitarbeitslose durch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gefördert. Zukünftig sollen mindestens 15 Arbeitsplätze für den Sozialen Arbeitsmarkt entstehen. Dadurch wird Menschen die soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht, die ansonsten aus vielfältigen individuellen Gründen keine Beschäftigungsmöglichkeit aufnehmen könnten.“ Darüber hinaus soll soll eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen werden.

Das Anfang 2019 eingeführte Teilhabechancengesetz fördert sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Das Gesetz unterscheidet sich von bisherigen Programmen durch die Höhe und Dauer der Förderung. Zudem können alle Arbeitgeber bei der Vermittlung der Arbeitslosen einbezogen werden. So erhalten Arbeitgeber, die eine Person einstellen, für maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss. Im Gegensatz zu anderen Städten und Kreisen zeichnet den Kreis Lippe die Einbindung des Teilhabechancengesetzes in ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung und zum Ausbau eines Sozialen Arbeitsmarktes in der Region aus.

Bild- und Textquelle: Kreis Lippe