Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

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Betreuung auch am Wochenende ab Montag, 23. März

Detmold. Das MKFFI NRW hat die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen ab Montag, 23. März 2020, neu geregelt und erweitert:

  • Es reicht aus, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.

  • Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die bisher keinen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagesbetreuung haben. Diese Eltern wenden sich bitte an das Jugendamt der Stadt Detmold unter Tel. 05231/977-971. Das Jugendamt prüft dann, welche Betreuungsform für Sie und Ihr Kind umsetzbar und pädagogisch sinnvoll ist.

  • Grundsätzlich haben Eltern, wenn eine Betreuung nicht anderweitig vertrauensvoll organisiert werden kann, einen Anspruch auf Betreuung am Wochenende.

Unabhängig davon gilt weiterhin: Die Kinder müssen in ihrer jeweiligen Einrichtung betreut werden. Daher wenden sich Eltern bitte an ihre Einrichtung. Dort muss auch die Bescheinigung vorgelegt werden. Wenn Eltern nach den Kriterien zu den Schlüsselpersonen gehören und bisher keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten, setzen sich diese Eltern unbedingt mit ihrer Einrichtung in Verbindung, damit die Einrichtungen sich auf die Betreuung einstellen können.

Bitte beachten Sie:

Ein grundsätzliches Betretungsverbot gilt in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen für

Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung – für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Aufenthalt. Die Risikogebiete stehen im Internet unter www.rki.de.

Die Betreuung in den Schulen von der 1. bis 6. Klasse ist über die Schulen geregelt.

Alle Informationen zur Neuregelung und Schlüsselpersonen sowie die entsprechende Bescheinigung finden sich auch im Internet unter www.detmold.de.

Textquelle: Stadt Detmold