Schadstoffsammlung wird wieder durchgeführt

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Aktuelle Regelungen zur Abfallentsorgung

Lippe. Die Schadstoffsammlung von privaten Haushalten wird ab Freitag, 15. Mai, wieder durchgeführt. Die nächsten Termine sind:

Freitag, 15.05.  in Leopoldshöhe

Samstag, 16.05. in Bad Salzuflen

Freitag, 22.05. in Oerlinghausen

Samstag, 23.05. in Lage

Freitag, 29.05. in Lemgo

Samstag, 30.05. in Blomberg

Freitag, 05.06. auf der Deponie Hellsiek in Detmold

Zusätzlich werden ab Samstag, 9.Mai, auf dem Recyclinghof des Kompostwerkes in Lemgo wieder Schadstoffe angenommen.

Weitere Termine und Informationen zur Schadstoffsammlung können unter www.abg-lippe.de oder www.gal-lippe.de abgerufen werden.  

Beistellsäcke für Biomüll

Vorübergehend werden für Biomüll Beistellsäcke aus Papier angeboten. „Da die Säcke aus mehreren Lagen verklebtem Papier bestehen, sind sie stabil genug, um auch problemlos eine Nacht bei strömendem Regen im Freien zu stehen, ohne durchzuweichen“, erläutert Thorsten Aust, Geschäftsführer der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL). Je nach Kommune können diese Beistellsäcke über die üblichen Verkaufsstellen direkt bei der Kommune oder im örtlichen Handel bezogen werden. Die Bezugsquellen finden sich unter http://www.gal-lippe.de/downloads/.  

Mit diesem Angebot soll eine weitere Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung des lippischen Kompostes geschaffen werden. „Dies ist wichtig, da sich seit Einführung der Biotonnen zu Beginn der 90er Jahre die Qualität des gesammelten Materials kontinuierlich verschlechtert hat“, erklärt Dr. Ute Röder, Geschäftsleiterin des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe (AWV). „Gleichzeitig sind jedoch die gesetzlichen Anforderungen an die Produkte aus dem Kompostwerk in Lemgo stetig gestiegen.“

Hinzu kommt, dass die falsche Mülltrennung massive Probleme in den Aufbereitungsanlagen verursacht. „Die erforderlichen Reparaturen und die damit verbundenen Ausfallzeiten führen zu beträchtlichen Mehrkosten, die sich auch auf den Gebührenhaushalt niederschlagen“, ergänzt Ulrich Schlotthauer, Geschäftsführer der GAL und verantwortlich für den Betrieb des Kompostwerkes in Lemgo.

In die Biotonne gehören nur Abfälle, die biologisch abbaubar sind. Daher dürfen in den Biotonnen etwa kein Restmüll, Altkleider oder Bauschutt entsorgt werden. Zudem sind Müllbeutel aus kompostierbarer Folie nicht erlaubt, da diese in der Sortierung stören und deutlich langsamer verrotten.

Die Beistellsäcke sind nur für den kurzfristigen Einsatz gedacht. Sollten Haushalte langfristig ein höheres Müllaufkommen haben, sollte das vorhandene Tonnenvolumen überprüft werden.

Textquelle: Kreis Lippe