Kreis Lippe, Polizei und der Zoll kontrollieren die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes

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Lippe. Prostitution ist nur erlaubt, wenn dabei alle Gesetze eingehalten werden. Die Ordnungsbehörden erreichen immer wieder Hinweise auf Etablissements, in der Prostitution ohne eine Genehmigung bei einer Behörde stattfinden soll. Jetzt haben Kreis Lippe, Polizei Lippe und der Zoll Liegenschaften in Bad Salzuflen kontrolliert, wo der Verdacht auf ein nicht genehmigtes Prostitutionsgewerbe bestand.

Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten. Zudem gibt es auch eine gewerbliche Prostitution, wenn Räumlichkeiten für die sexuellen Dienstleitungen bereitgestellt werden. Den Gewerberechtlichen Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) kontrolliert der Kreis Lippe, hier liegt also die Zuständigkeit. Auch das Etablissement in Bad Salzuflen müsste vorab genehmigt werden. Die Kontrolle führte der Kreis Lippe mit Mitarbeitern aus dem Fachbereich Ordnung und aus dem Ausländeramt durch, unterstützt durch Amtshilfe von der Polizei Lippe und der Bereitschaftspolizei Bielefeld und das Hauptzollamt Bielefeld. Zudem war das Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen vor Ort. Die Kontrolle von drei Gebäuden in der Wenken- und Christinenstraße ergab: Der Verdacht eines Prostitutionsgewerbes konnte nicht erhärtet werden. 21 Personen wurden überprüft. Gegen einen 45-jährigen Deutschen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Bei einer 27-jährigen moldawischen Staatsangehörigen besteht der Verdacht der Ausübung der illegalen Prostitution. Ein Mindestlohnverstoß und zwei Verstöße gegen die Meldepflicht der Sozialversicherung. Zudem zweimal ein Verstoß gegen das Meldegesetz, inklusive eines illegalen Aufenthalts wurden festgestellt.

Textquelle: Kreis Lippe