Brandschutz: Kirchen und Bauordnung ziehen an einem Strang

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Bad Salzuflen. Wie schon im vergangenen Jahr berichtet wurde, verzichtet die Kirchengemeinde der Kirche zu Bergkirchen in Abstimmung mit der Bauaufsicht auch aktuell noch auf eine Nutzung der Emporen. Grund dafür ist in erster Linie, dass es von den Emporen bislang keinen zweiten Fluchtweg für den Brandfall gibt. Dadurch wäre im Falle eines Brandes nicht sichergestellt, dass alle Besucher die Kirche sicher und rechtzeitig verlassen können.

Dieses Problem ist jedoch kein Einzelfall. So ist auch bei anderen Kirchen in Bad Salzuflen bei den jüngst durchgeführten Brandschauen der Feuerwehr Handlungsbedarf festgestellt worden. „Leider rufen oft nur aktuelle Brandereignisse die Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes in das allgemeine Bewusstsein. Die Bereitstellung von Rettungswegen ist dabei ein elementarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und dient somit dem Schutz und der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher der Gebäude“, erklärt Jochen Voigt, Fachdienstleiter Bauordnung. Entscheidend sei dabei das Vorhandensein von zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen. Erster Rettungsweg ist immer die bauliche Fluchtmöglichkeit, die über notwendige Flure und Treppenräume zu einem sicheren Ausgang ins Freie führt. Der zweite Rettungsweg kann bei Standardgebäuden dagegen in einfacherer Form sichergestellt werden. Vielfach auch durch Rettungsgeräte der Feuerwehr wie anleiterbare Fenster oder Balkone. Das reicht bei den allermeisten Wohnhäusern auch völlig aus. Eine andere Situation besteht grundsätzlich bei Gebäuden, die gleichzeitig von vielen Menschen genutzt werden. Kann hier der zweite Rettungsweg nicht geschaffen werden, bleibt der zuständigen Bauordnungsbehörde nur die Möglichkeit, die Nutzung im potentiell gefährdeten Bereich zu untersagen. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher geht immer vor.

Dieses Problem hat das Bauordnungsamt veranlasst, die betroffenen Kirchengemeinden zu bitten, bis zu einer entsprechenden Ertüchtigung der Emporen erst einmal auf deren Nutzung zu verzichten. Lobend hebt Bernd Zimmermann, Technischer Beigeordneter, die Kooperationsbereitschaft und das Verständnis der betroffenen Kirchengemeinden hervor: „Abgesehen von einem Einzelfall haben die Kirchgemeinden die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr erkannt und uns bereits umgehend schriftlich versichert, in freiwilliger Abhilfe, bis auf Weiteres die beanstandeten Emporen zu sperren. Darüber freue ich mich und danke für das Verständnis.“ Ziel ist es nun, gemeinsam mit den Kirchen geeignete objektbezogene Lösungen zur Verbesserung der Fluchtwegsituationen zu finden. Selbstverständlich stünden sowohl Feuerwehr als auch Bauaufsicht den Kirchengemeinden weiterhin beratend bei den anzustellenden Überlegungen, zur Herstellung geeigneter zweiter Rettungswege, zur Seite.

Textquelle: Stadt Bad Salzuflen