Höhere Förderung für September bis Dezember

Überbrückungshilfe geht in die 2. Runde

Die Überbrückungshilfe, mit der Bund und Land Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung von Corona-bedingten Umsatzrückgängen unterstützen, geht in die Verlängerung. Ab sofort kann die Förderung für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden.

Die Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni – August 2020) an. Unterstützt werden sollen kleine und mittelständische Unternehmen wie Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Gezahlt werden nicht-rückzuzahlende Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Unternehmen können diese über sog. prüfende Dritte (registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer) beantragen.

In dieser zweiten Runde der Überbrückungshilfe gibt es einige Neuerungen im Vergleich zum Vorläufer. Künftig können auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche gefördert werden, z. B. die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Weiter entfällt die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte und die Personalkostenpauschale wird auf 20 Prozent erhöht. Unternehmen sind bereits bei einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr antragsberechtigt.

„Wir begrüßen die Fortsetzung der Überbrückungshilfe für die Unternehmen sehr und unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen nach wie vor bei Fragen dazu am Telefon. Wir diskutieren auch weiterhin die Verbesserungen der Unterstützung mit den Ministerien“, unterstreicht Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen der Umsatz entweder 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten beträgt oder die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Erstattet werden 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten beim Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.

Klaas ergänzt, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits eine Verlängerung der Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus angekündigt hat.

Nähere Informationen gibt es auf der Seite der IHK Lippe und über die Hotline 05231 7601 –94

Textquelle: IHK Lippe