Fördermittel für Sozialen Wohnraum – Kreis berät über Möglichkeiten

Kreis Lippe. Auch in 2021 stellt das Land NRW im Rahmen seines mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms wieder Fördermittel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung.  Bewilligt wird die Förderung vom Kreis Lippe. Die Schwerpunkte der Sozialen Wohnraumförderung liegen in der Eigentumsförderung, dem Mietwohnungsbau und der Modernisierungsförderung. Daneben können aber z.B. auch Wohnraum für Auszubildende oder Studierende sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen gefördert werden.

Ob Neubau oder Erwerb eines bestehenden Eigenheims, im Kreis Lippe kann die Förderung in allen Kommunen in Anspruch genommen werden. Gefördert wird mit zinsgünstigen Darlehen, die Darlehensgrundpauschalen wurden nun in 2021 nochmal erhöht. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind oder schwerbehinderter Person. Eine vierköpfige Familie kann so – je nach Bauort – ein Darlehen von 105.000 bis 139.000 Euro ( plus mögliche Zusatzdarlehen) erhalten. Besonders attraktiv sind die lange Zinsbindung (25 Jahre) und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent – ein Teil des Darlehens muss also nicht zurückgezahlt werden. Für bestimmte Zusatzdarlehen, z.B. Bauen mit Holz oder standortbedingte Mehrkosten, kann sogar ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person im Haushalt, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.

Auch im Bereich des Mietwohnungsbaus hat das Land NRW die Förderansätze zuletzt erheblich verbessert. Wer als privater oder gewerblicher Investor öffentlich geförderten Mietwohnraum schaffen will, kann insbesondere von den erhöhten Darlehensgrundpauschalen (2.180 €/m² Wohnfläche) und Tilgungsnachlässen von bis zu 20 Prozent profitieren. Auch hier können diverse Zusatzdarlehen, z.B. für besondere Wohnumfeldqualitäten, ein Mehr an Barrierefreiheit oder Bauen mit Holz, in Anspruch genommen werden, auf die wiederum ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt wird. Für die geförderten Wohnungen gilt im Gegenzug eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Ebenfalls gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohngebäuden – sowohl im Eigenheimbereich als auch im Mietwohnungsbau. Der Abbau von Barrieren und die energetische Sanierung zählen ebenso dazu wie Maßnahmen der Klimafolgenanpassung (z.B. Bodenentsiegelung oder Dach-/Fassadenbegrünung) oder der Einbau von Gebäudetechnik (Smart Home). Hier ist eine Vollfinanzierung aller anerkannten Bau- und Nebenkosten (bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit) mit Tilgungsnachlässen auf das Förderdarlehen von 20 bis 30 Prozent möglich.

Die Mitarbeitenden der Wohnraumförderung beraten hierzu gerne: Tel: 05231 62-5040 (Erwerb von Eigenheimen), 05231 62-5060 (Neubau von Eigenheimen, Modernisierungsförderung) sowie 05231 62-5051 (Neubau von Eigenheimen u. Mietwohnungsbau). Weitere Infos gibt es unter www.kreis-lippe.de.

Textquelle: Kreis Lippe