Neues Infektionsschutzgesetz: ÖPNV-Nutzung ab jetzt nur noch mit FFP2- oder vergleichbaren Masken

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Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes beinhaltet eine Anpassung beziehungsweise Verschärfung bei der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Darauf weisen gemeinsam die lippischen Stadtbus-Städte, die Verkehrsbetriebe Extertal, go.on sowie die KVG Lippe hin. So müssen in Bus und Bahn, auf Bahnhöfen und an Haltestellen ab sofort FFP2-Masken oder virenfilternde Masken des Standards KN 95 getragen werden. Die bisher akzeptierten sogenannten OP-Masken sind nicht mehr ausreichend und erlaubt. Für Kinder unter 6 Jahren gilt diese Regel nicht, sie sind von der Maskenpflicht befreit. Die Verkehrsbetriebe bitten um Verständnis und appellieren an ihre Fahrgäste, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und einzuhalten.

Notbremse für den Kreis Lippe hat keine Auswirkungen auf das Fahrplanangebot:

Alle Verkehrsbetriebe in Lippe fahren mit ihren Bussen, wie gewohnt, regulär nach Fahrplan. Auch die Ausgangssperre hat keine Auswirkungen auf das Fahrplanangebot. „Wir müssen Berufstätigen weiterhin eine sichere Beförderung von und zur Arbeit gewährleisten, auch während der Ausgangssperre“, sagt Achim Oberwöhrmeier, der Geschäftsführer der KVG Lippe.

Weitere Informationen gibt es überall wo es Informationen zu Bus und Bahn gibt:

  • Infothek 0 52 61 – 6673950 oder online www.lippemobil.de
  • Stadtbusbüros
  • Hotline OWL Verkehr 05231 977681

Textquelle: Kreis Lippe