Stallpflicht für Geflügel im Kreis Lippe aufgehoben

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Kreis Lippe. Die angeordnete Stallpflicht von Geflügel im Kreis Lippe wird ab Dienstag, 18. Mai, aufgehoben. Nach Einschätzung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Geflügelpest-Seuchenzug langsam schwächer. In Lippe gab es seit Ende März keinen nachgewiesenen Fall der Geflügelpest mehr. Nach sorgfältiger Risikobewertung wird die Stallpflicht im Kreis Lippe deshalb aufgehoben.

Hintergrund: Die Stallpflicht war Anfang März für den gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet worden, nachdem in den Nachbarkreisen Gütersloh und Paderborn Fälle von Geflügelpest festgestellt worden waren. In Lippe wurde Ende März bei einem tot aufgefundenen Habicht in Bad Salzuflen die Geflügelpest nachgewiesen.

Wichtig: Auch wenn der Kreis Lippe die Stallpflicht aufhebt, empfehlen die Veterinäre den Geflügelhaltern dringend, weiterhin ihre Bestände sorgfältig  zu beobachten und dem Veterinäramt nicht erklärbare Erkrankungen oder Todesfälle in ihren Beständen zu melden.

Die Allgemeinverfügung mit der Aufhebung der Stallpflicht ist im Internet unter www.kreis-lippe.de/amtliche-bekanntmachungen zu finden.

Textquelle: Kreis Lippe