Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Begatal

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe plant die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes „Begatal“. Das Verfahren dient dem Grundwasserschutz im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Begatal des Wasserbeschaffungsverbandes „Wasserwerk Begatal“. Damit wird die Wassergewinnung und eine ausreichende Grundwassermenge und –qualität für die öffentliche Wasserversorgung langfristig und dauerhaft gewährleistet.

Die Regelungen zum Wasserschutzgebiet, dass sich derzeit auf Teile der Stadt Bad Salzuflen sowie der Stadt Lemgo erstreckt, bestehen seit 1976 und treten mit der Neuausweisung außer Kraft. Bei den neuen Nutzungsbeschränkungen werden unter anderem hydraulische und hydrogeochemische Modellberechnungen berücksichtigt, die konkrete Regelungen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen begründen.

Das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Unterlagen, aus denen etwa die betroffenen Grundstücke, die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und die einzelnen Verbotstatbestände hervorgehen, liegen vom 26. Mai bis 25. Juni bei den Städten Bad Salzuflen und Lemgo aus. Sie können nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden. Parallel werden die Unterlagen auf den Internetseiten der Städte und des Kreises Lippe eingestellt.

Jeder, der von der beabsichtigten Neuausweisung betroffen ist, kann bis einschließlich 9. Juli schriftlich oder zur Niederschrift bei den Städten Bad Salzuflen und Lemgo oder beim Kreis Lippe Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die im Verfahren eingebrachten Einwendungen werden von der Unteren Wassersbehörde des Kreises Lippe geprüft. Zudem kann es einen Erörterungstermin mit den Einwendern und Beteiligten geben.

Weitere Informationen zum Verfahren gibt es ab Montag, 25. Mai, im Kreisblatt unter www.kreis-lippe.de/amtliche-bekanntmachungen.

Textquelle: Kreis Lippe