Maskenpflicht für Wochenmarkt

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Die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Fußgängerzone entfällt ab dem 07. Juni 2021. Davon unberührt bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske während des Wochenmarktes von 7 bis 14 Uhr.

Detmold. Als Reaktion auf die gesunkenen Inzidenzwerte ist die Maskenpflicht in der Detmolder Innenstadt ab dem 07. Juni 2021 aufgehoben. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass weiterhin die Abstandsregeln (1,5 Meter) eingehalten werden müssen. Ferner bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Markttagen im Bereich des Wochenmarktes bestehen.

Textquelle: Stadt Detmold