Gesundheitsamt Kreis Lippe informiert zu neuen Regelungen nach umfassender Überarbeitung der Rechtsverordnungen

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Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe hat seine Prozesse auf die aktualisierten rechtlichen Grundlagen angepasst und setzt sie seit Montag, 13. September, um. Denn das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung sowie die Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung nun angepasst. Sie geben unter anderem vor, dass für Kontaktpersonen grundsätzlich 10 statt vorher 14 Tage Quarantänezeit gilt. Außerdem ermöglichen sie verschiedenen Personen eine Freitestung, dies war vorher nur für Reiserückkehrer möglich. Des Weiteren gelten neue Quarantäneregelungen in Schule, offenem Ganztag und Kindertagesbetreuung.

Veränderte Quarantänezeiträume werden auch in Lippe angewendet

Jede infizierte Person muss für 14 Tage in Quarantäne und zwar ab dem Tag der Testung. Kontaktpersonen der infizierten Personen verbleiben 10 Tage in Quarantäne, können den Zeitraum aber durch eine Freitestung verkürzen. Dies ist durch eine PCR-Testung, ab dem fünften Tag in Quarantäne, oder durch einen Antigen-Schnelltest bei einer Bürgerteststelle, ab dem siebten Tag in Quarantäne, möglich.

Die infizierte Person wird am zwölften Tag der Quarantäne erneut durch das Gesundheitsamt getestet.

Weiterhin müssen Kontaktpersonen nicht in Quarantäne wenn sie

  • vollständig geimpft sind,
  • innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion durchgemacht haben oder
  • bereits eine Infektion im Vorfeld durchgemacht haben und mindestens eine Impfung erhalten haben.

Innerhalb der Kontaktermittlung muss die Personen gegenüber dem Gesundheitsamt einen Nachweis dazu vorlegen.

Regelungen an Schulen und Kitas

Mehrere Tage haben die bundes- und landesweiten Medien zu Überlegungen von Bund und Ländern, neue Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas einzuführen, berichtet. Daraus folgte lokal ein kontinuierlicher, intensiver Austausch mit Eltern, Schulleitungen und den Schülerinnen und Schülern, wie denn in Lippe die Regelungen in Kitas und Schulen angewendet werden. Die Corona-Hotline der Kreisverwaltung und die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt konnten aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage mehrere Tage nur eine Orientierung, aber keine verbindliche Auskunft geben, womit ein großer Frust bei Eltern, Schulleitungen und Verwaltung verbunden war.

Ab Montag, 20. September, wird in weiterführenden Schulen dreimal pro Woche getestet, in Grundschulen bleibt zweimal pro Woche die Pooltestung bestehen. Die neuen Quarantäneregelungen für Schulen und Kitas sind seit Montag, 13. September, in Kraft und damit in Anwendung. Alle gemeldeten Infektionen vor diesem Stichtag sind nach den vorherigen Regelungen in Bearbeitung.

 

Die neuen Regelungen im Bereich Schule und offener Ganztag (OGS) im Überblick:

 

  • In der Regel gehen nur infizierte Personen (Lehrkräfte/sonstiges Personal/Schülerinnen und Schüler) für 14 Tage in Quarantäne.
  • Ausnahmen:
    • Ausbruchsgeschehen (mehr als zwei infizierte Personen in einer Klasse/OGS-Gruppe)
    • Die Testung zeigt eine neuartige, besorgniserregende Virusvariante
    • Hygienemaßnahmen wurden nicht eingehalten.
    • Kontaktpersonen ohne Symptome sowie immunisierte und genesene Personen müssen grundsätzlich nicht in Quarantäne
  • Freitestung Schüler als Kontaktperson:
    • Schülerin oder Schüler darf keine Symptome zeigen
    • ab dem 5. Tag (gerechnet vom Datum der Testung der infizierten Person) kann eine PCR-Testung erfolgen, Schülerinnen und Schüler können für den Test eine Kinderarzt-  oder Hausarztpraxis oder ein Testzentrum aufsuchen
    • Ergebnisse der Testung müssen dem Gesundheitsamt personalisiert vorgelegt werden (kein SCAN-Code).
    • Das Gesundheitsamt hat ein Postfach für PCR-/Schnelltest-Ergebnisse eingerichtet: c.Postfach@kreis-lippe.de
    • Die Kontaktpersonen bekommen keine Endabstriche vor Ende der Quarantäne
  • Freitestung Lehr- und anderes Personal in Schule:
    • Personal darf keine Symptome zeigen
    • ab dem 5. Tag (gerechnet vom Datum der Testung der infizierten Person) kann eine PCR-Testung oder ein Schnelltest über den Hausarzt oder ein Testzentrum erfolgen
    • ein Schnelltest kann an Tag 7 erfolgen. Ergebnisse der Testung müssen dem Gesundheitsamt personalisiert vorgelegt werden (kein SCAN-Code)
    • Das Gesundheitsamt hat ein Postfach für PCR-/Schnelltest-Ergebnis eingerichtet: c.Postfach@kreis-lippe.de
    • Die Kontaktpersonen bekommen keine Endabstriche vor Ende der Quarantäne

 

Die neuen Regelungen im Bereich Kita im Überblick:

 

  • In der Regel gehen nur infizierte Personen für 14 Tage in Quarantäne
  • Für die Dauer von 14 Tage sind jeweils drei Testungen pro Woche für Kinder und nicht immunisiertes Personal notwendig. (Kinder: Selbsttest mit Eigenerklärung der Eltern an die Kitaleitung, Personal: Schnelltest (Bürgertest oder Beschäftigtentest)
  • Ausnahmen:
    • Ausbruchsgeschehen (mehr als zwei infizierte Personen in einer Gruppe)
    • Die Testung zeigt eine neuartige, besorgniserregenden Virusvariante
    • Hygienemaßnahmen wurden nicht eingehalten
    • Kontaktpersonen ohne Symptome sowie immunisierte und genesene Personen müssen grundsätzlich nicht in Quarantäne
  • Freitestung Kinder und Erzieher als Kontaktperson:
    • Kinder und Erzieher dürfen keine Symptome zeigen
    • ab dem 5. Tag (gerechnet vom Datum der Testung der infizierten Person) kann eine PCR-Testung beim Haus- bzw. Kinderarzt oder in einem Testzentrum erfolgen
    • ein Schnelltest kann an Tag 7 erfolgen. Ergebnisse der Testung müssen dem Gesundheitsamt personalisiert vorgelegt werden (kein SCAN-Code)
    • Das Gesundheitsamt hat ein Postfach für PCR-/Schnelltest-Ergebnis eingerichtet: c.Postfach@kreis-lippe.de
    • Die Kontaktpersonen bekommen keine Endabstriche vor Ende der Quarantäne

 

Das Gesundheitsamt Kreis Lippe macht einen sauberen Schnitt und informiert über die Medien und im Internet

Auf der Webseite www.kreis-lippe.de/corona finden Interessierte auch Links auf weiterführende Informationen bei den NRW-Ministerien oder dem Land NRW.

Personen, die vor dem 13. September in Quarantäne geschickt wurden, bekommen keinen Anruf oder Brief, der die Person über die neuen Regelungen informiert.

Die Option für eine Freitestung kann dennoch wahrgenommen werden.

Textquelle: Kreis Lippe