3G-Regelung im Jobcenter

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Kreis Lippe. Zum Schutz aller Kundinnen und Kunden sowie aller Mitarbeitenden im Jobcenter Lippe gilt nun für alle gleichermaßen die 3G-Regelung. Dies bedeutet für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Lippe, dass sie beim Betreten einer Liegenschaft des Jobcenters ab sofort einen 3G-Nachweis vorlegen müssen. Diese Regelung gilt ab Dienstag, 30. November 2021, und betrifft den Zugang zu sämtlichen Servicebüros und Außenstellen des Jobcenters Lippe.

Um sowohl die Besucherinnen und Besucher als auch alle Mitarbeitenden des Jobcenters zu schützen, kommen wir nicht umhin, die 3G-Regelung konsequent umzusetzen“, erklärt Jobcenter-Vorstand Stefan Susat und schließt sich damit der Regelung des Kreises Lippe an. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Anliegen nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden sollten. Ist ein Besuch im Jobcenter unerlässlich, muss zwingend vorher ein Termin vereinbart werden, um Zutritt zu erhalten.

Grundsätzlich müssen Besucher also künftig geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen (3G-Regelung). Für Testungen gilt, dass ein Schnelltest höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein darf. Selbsttests sind nicht zulässig. Beim Zutritt zu den Servicebüros und Außenstellen wird kontrolliert, ob die 3G-Regelung erfüllt ist. Besucher müssen sich dabei durch einen Lichtbildausweis, etwa den Personalausweis oder den Führerschein, legitimieren. Einzige Ausnahme: Bereits vereinbarte Termine bleiben bestehen und können ohne 3G-Nachweis zum verabredeten Zeitpunkt durchgeführt werden.

Textquelle: Jobcenter Lippe