Windkraftanlagen im Bereich der Gauseköte – Aktueller Stand des Antragsverfahrens

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Interessierte Bürger, Politiker und Unternehmen erkundigen sich zurzeit verstärkt beim Kreis Lippe nach dem Stand des Antragsverfahrens für Windkraftanlagen im Bereich der Gauseköte.

In Hinblick auf Flüge über die Senne und Gauseköte hatte die rechtliche Beratung der Kreisverwaltung zunächst ergeben, das Verfahren fortzuführen und die Öffentlichkeitsbeteiligung anzustreben. Die Stellungnahme des Juristen wurde der Bezirksregierung Münster, dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zur Einschätzung vorgelegt.

Im darauf folgenden Austausch zu der Stellungnahme haben Bezirksregierung und Bundeswehr eine andere Einschätzung begründet. Auch die Rechtsprechung ist zu dem Thema nicht eindeutig. Auf die Festlegung von Tiefflugkorridoren hat der Kreis Lippe keinen Einfluss. Die Bundeswehr legt diese eigenständig fest, sie müssen nicht beantragt oder genehmigt werden. Nach Informationen der Bundeswehr ist der Flugkorridor über der Gauseköte seit Jahrzehnten etabliert und dient insbesondere dem Übungsbetrieb der Nato-Truppen.

In einer weiteren Stellungnahme hat die Bundeswehr die Bedeutung des Flugbetriebs für die Belange der Landesverteidigung nochmals detaillierter dargestellt. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass diese Gründe der Errichtung der Windenergieanlagen grundsätzlich entgegenstehen. Zu dieser Stellungnahme bittet die Immissionsschutzbehörde den Antragsteller im Rahmen einer sogenannten Anhörung zur Ablehnung um Stellungnahme. Die erneute Anhörung zur Ablehnung ist ein normaler Verfahrensschritt, denn im Verfahrensprozess prüfen der Antragssteller, beteiligte Organisationen und die Immissionsschutzbehörde stets die vorgebrachten Argumente. Im Moment hat der Antragssteller bis Mitte Februar die Möglichkeit auf die Anhörung zur Ablehnung zu reagieren und seine Sicht vorzubringen. „Eine Antwort des Antragsstellers liegt bisher nicht vor, sie ist abzuwarten und muss dann geprüft werden“, erklärt Olrik Meyer, Fachbereichsleiter Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Mobilität. Sofern eine Ablehnung auf Grundlage der militärischen Belange erfolgt, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich.

Das komplexe Verfahren bringt es seit jeher mit, dass eine Immissionsschutzbehörde genau prüfen muss. In diesem Verfahren kommt die Besonderheit hinzu, dass die Kommunikation zu der britischen Armee über das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr führt. Die Verfahrensschritte für Stellungnahmen sind mit entsprechenden Fristen begleitet, um den internationalen Austausch zu ermöglichen. Auch innerhalb der Immissionsschutzbehörde wird intensiv recherchiert zu vergangenen Entscheidungen rund um das Gebiet der Senne, um die militärischen Belange herauszuarbeiten.

Textquelle: Kreis Lippe