Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Meldefrist verlängert bis 5. April

Bildquelle: Pixabay

Die Meldefrist zur einrichtungsbezogenen Impfplicht für Einrichtungen und Unternehmen ist bis Dienstag, 5. April verlängert. Die Meldung von Mitarbeitenden, die noch nicht immunisiert sind, kann also bis kommenden Dienstag eingereicht werden, ein entsprechender digitaler Meldeweg für die Meldung an das Gesundheitsamt Kreis Lippe steht unter www.kreis-lippe.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht bereit.

Das Land NRW hat die Meldefrist aufgrund technischer Probleme verlängert. Der Kreis Lippe schließt sich dieser Fristverlängerung an. Bis Donnerstag, 31. März, 0 Uhr waren rund 1.000 Meldungen beim Gesundheitsamt eingegangen.

Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Link für den digitalen Meldeweg an das Gesundheitsamt sowie Antworten auf häufige Fragen hat der Kreis Lippe unter www.kreis-lippe.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht veröffentlicht.

Textquelle: Kreis Lippe