Wildtiere schützen: Wiesen zwingend von innen nach außen mähen

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Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Lippe weist auf die richtige Mähweise von Grünflächen hin und gibt Tipps zum Tier- und Pflanzenschutz. Denn gerade die frühen Mahdtermine fallen in die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere.

Die richtige Mähtechnik einsetzen

Wiesen, Grünland und Weiden gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Lippe. Der Lebensraum Wiese kann nur durch regelmäßige Mahd oder Beweidung erhalten werden. Zum Schutz der Tiere verbietet das Landesnaturschutzgesetz, bei der Mahd auf Grünlandflächen ab einem Hektar Größe von außen nach innen zu mähen. Deshalb müssen die Grünflächen von innen nach außen gemäht werden, um den Tieren die Möglichkeit zur Flucht zu geben. „Die richtige Mahdtechnik schützt die Natur und die Tiere gleichermaßen. Zusätzlich empfehlen wir, weitere Schutzmaßnahmen einzuhalten, wie es bereits in den vergangenen Jahren oft der Fall war,“ so Daniel Telaar, Fachgebietsleitung für Landschaft und Naturhaushalt des Kreises Lippe.

Weitere Maßnahmen zum Tier- und Pflanzenschutz

Auch das Absuchen der Flächen am Tag der Mahd mit mehreren Personen und Jagdhunden dient dem Schutz der Tiere. Zunehmend werden auch Drohnen mit Wärmebildkameras zur Wildrettung eingesetzt. Auch das Vergrämen mit akustischen Signalen oder durch das Anbringen von Flatterbändern und großen Tüten am Nachmittag vor der Mahd zeigt bei vielen Wildarten positive Erfolge. Die Lebenschancen vieler pflanzlicher und tierischer Arten werden außerdem durch eine Schnitthöhe von mindestens 10 cm erheblich verbessert. So bleiben Nester und Gelege häufiger unversehrt und Amphibien, Kleinsäuger und Insekten finden besseren Schutz.

Auch wenn diese vorsorglichen Unternehmungen durchgeführt werden, muss auch weiterhin bei allen Mahdterminen von innen nach außen gemäht werden. Nur so kann allen Wildtieren, Kleinsäugern, Bodenbrütern, Amphibien und Insekten der Fluchtweg offen gehalten werden. Bei Fragen steht die untere Naturschutzbehörde unter naturschutzbehoerde@kreis-lippe.de oder 05231 62 77 511 zur Verfügung.

Textquelle: Kreis Lippe